Hallo sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage und zwar.
Wurde mir im Januar meine Arbeitsstelle zum 31.01.19 gekündigt, kurz danach wurde bekannt dass ich bereits schwanger bin.
Nun bin ich in der 33 Schwangerschaftswoche und ab 27.06.19 beginnt nun mein Mutterschutz.
Geburtstermin ist der 09.08.2019, wie muss ich denn nun vorgehen ?
Kann ich nun ganz normal Elternzeit sowie Elterngeld beantragen oder fällt dies nun für mich weg ?
ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Janine
von
Janine1994
am 20.06.2019, 21:48
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, sindSie zur Zeit Arbeitslos. Das bedeutet, dass Sie keine Elternzeit nehmen müssen, sie haben ja kein Arbeitgeber. Sie bekommen aber Elterngeld. Hierbei sind aber die Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld bekommen haben, mit null Euro angesetzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2019
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Elternzeit hast du nicht, wenn du arbeitslos bist.
Elterngeld kannst du beantragen, allerdings zahlen alle ALG1-Monate mit 0 Euro.
von
malini
am 20.06.2019, 22:02