Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit plus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit plus

xeliara

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine wichtige Frage und da ich seit Tagen (seit dem 24.12.16 um genau zu sein) keinen Sachbearbeiter der Elterngeldstelle erreiche und mir die Zeit davon läuft, hoffe ich, dass sie mir helfen können. Mein Sohn kam am 21.12.2016 zur Welt, ET war eigentlich der 8.1.17. Ich habe die reguläre Mutterschutzfrist von 99 Tagen. Um Elterngeld zu beantragen muss ich der Elterngeldstelle eine Kopie des schriftlichen Elternzeit plus Antrags meines Arbeitgebes mit der genauen Dauer der Zeit abgeben. Allerdings weiß ich nicht genau von wann bis wann ich nun genau Elternzeit plus habe, könnten sie mir den genauen Zeitraum mitteilen, so dass ich den Antrag baldmöglichst abgeben kann? Hier noch einmal die Daten ET 8.1.2017 Geburtstermin 21.12.16 Mutterschutz vom 26.11.16 bis 4.3.17 Elterngeld plus Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ab Geburt und dann 24 Monate minus den Monaten, die Sie Mutterschaftsgeld beziehen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dein Elterngeld endet wenn das Kind 22 Monate alt ist. Wird dann im Voraus ausgezahlt jeden Monat. Wie lange ihr es Euch leisten könnt dass Du Zuhause bleibst müsst ihr entscheiden. Elterngeld endet dann definitiv, Elternzeit kannst Du nehmen wie Du möchtest bis zu 3 Jahre ab Geburt.


xeliara

Beitrag melden

Also heißt ich hab Elternzeit vom 21.12.16 (Geburt) bis 20.10.18. Das wären dann 22 Monate...die will ich ja auch nehmen. Das wäre mal eine Aussage, mit der ich arbeiten kann...


xeliara

Beitrag melden

Sorry, meinte Elterngeld Plus... :-)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ahhh, Moment. Dein Kind kam ja eher, daher ist Dein Mutterschutz länger. Dann werden vermutlich 3 Monate Basiselterngeld verrechnet und Du kannst nur noch 9 teilen. Das Elterngeld endet dann nach 21 Monaten. Willst Du aber eh nicht Vollzeit arbeiten, dann nimm bitte 2 Jahre Elternzeit und schreibe rein, ab wann Du Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest. Das macht man dann etwa 5-3 Monate eher aus und fest und Du weißt dann ab wann es wirklich geht. Nimmst Du weniger als zwei Jahre hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung. Den Teilzeiteinstieg hingegen kann man flexibler gestalten. Schreibst "voraussichtlich ab 21.09.2018" ... Ganz genau steht dann im Elterngeldbescheid wann welche Summen ausgezahlt werden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.  

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...