Guten Tag,
Ich habe bis einschl. Sep'17 Elternzeit beim AG eingereicht. Ich werde nun jedoch zum 1.1.17 kündigen und mich arbeitssuchend melden. ( ich werde nicht gesperrt, da triftige Gründe)
Somit ist ja quasi die Bundesagentur mein neuer AG.
In der Elternzeit darf man maximal 30 Stunden die Woche arbeiten, deshalb würde ich sie gern vorzeitig beenden.
Darf ich sagen, dass ich mich 40Std/Woche z.Verfügung stelle und die Elternzeit vorzeitig beende? Beziehungsweise brauche ich dafür die Zustimmung?
Vielen Dank im Voraus
von
Anna_einfach_besser
am 15.11.2016, 21:57
Antwort auf:
Elternzeit neuer AG
Hallo,
mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch die Elternzeit.
Arbeitslosengeld 2 können Sie jedoch nur dann behalten, wenn das Kind tatsächlich von jemand anderem betreut wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016
Antwort auf:
Elternzeit neuer AG
Ohne AG gibt es keine Elternzeit.
Kannst Du Kinserbetreuung nachweisen die Dir 40 Stunden Arbeitszeit ermöglichen ?
von
Sternenschnuppe
am 15.11.2016, 21:59
Antwort auf:
Elternzeit neuer AG
Warum suchst Du nicht ERST was neues und kündigst dann? Das macht doch weit mehr Sinn. Innerhalb Deiner Elternzeit kannst Du beim alten AG ganz normal kündigen - eben mit den entsprechenden Fristen welche du sonst auch einzuhalten hättest. Notfalls wäre ein Aufhebungsvertrag ja auch eine Option wenn es doch schneller gehen soll. Nur der Ag selbst kann Dich in der EZ nicht kündigen - außer im absoluten Ausnahmefall.
EZ beenden brauchst Du eh nicht. Ohne AG hast Du schlicht und einfach keine Elternzeit. Und nein, das Arbeitsamt ist NICHT dein neuer Arbeitgeber - nicht mal im entferntesten oder in etwa/quasie. ALG1 wird es eh nur dann geben wenn Du auch eine gesicherte Kinderbetreuung über die Stunden nachweisen kannst denen Du faktisch - samt Fahrzeit usw - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Da ist eine Sperre ja oder nein nicht relevant für. Die droht evtl dann wenn man eben selbst kündigt.
Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 08:12