Frage: Elternzeit neu beantragen

Hallo Frau Bader Sie haben mir gestern auf meine Frage wegen der Elternzeit geantwortet. Sie meinten ich müsste dies beim neuen Arbeitgeber neu beantragen. Jetzt ist die daraus resultierende Frage: Da von mir als Vater drei Monate geplant waren von denen ich bereits zwei genommen habe (mit Elterngeld) Kann ich dann beim Neuen Arbeitgeber einen weiteren beantragen so dass ich auf die drei komme? Oder müssten es dann nochmal zwei sein??? Oder fällt der Monat Elterngeld dann wieder zu meiner Partnerin (so dass ich wenn nicht einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen könnte?

von Cosmigate am 19.01.2018, 17:49



Antwort auf: Elternzeit neu beantragen

Hallo, wenn Sie schon zwei Lebensmonate hatten, ist die Mindestzahl erreicht u es reicht ein weiterer Monat, um EG zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2018



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