Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach 2 Jahren um einige Monate verlängern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit nach 2 Jahren um einige Monate verlängern

Schokoamicelli

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Guten Morgen Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre tolle Arbeit, ich wüsste nicht, wo ich sonst so konkrete Antworten auf meine Fragen bekäme. Meine Fragen sind folgende: Am 26. Mai 2013 endet meine 2-jährige Elternzeit. Ein Eintritt meiner Tochter in den Kindergarten wäre erst ab August möglich. Nun habe ich überlegt, meinen Chef zu bitten, ob ich die Elternzeit noch bis zum Kitaeintritt verlängern kann. Wäre das möglich? Wenn ja, muss ich die Verlängerung nur bei meinem Chef beantragen, oder auch noch bei der Elterngeldstelle o.ä.? Dann würde mich interessieren, wenn mir mein Chef eine Arbeitszeitbestätigung für die Beantragung des kita-Gutscheins ausstellt, hat diese nur eine zeitliche Gültigkeit? Wie schnell ist der Arbeitgeber verpflichtet solch eine Bescheinigung auszustellen? Gibt es zwischen Berlin uBrandenburg regionale Unterschiede? Wir ziehen nämlich im Mai nach Oranienburg. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen aus Berlin N. Schmidt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie mindestens zwei Jahre beantragt haben, können Sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit verlängern. bezüglich des Kita – Gutscheins kenne ich mich nicht aus, die gibt es hier in Rheinland-Pfalz nicht. Das ist eine Ländersache. Wenn Sie aber mal in meinem Forum den Begriff in die Suchfunktion eingeben, werden Sie einige finden, die sich damit sehr gut auskennen. Liebe Grüße, NB


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