Hallo Frau Bader, ich bin seit 20.12.15 in Elternzeit bis 19.12.17 und habe seinerzeit angegeben ab dem 20.2.17 Elternzeit in Teilzeit zu machen. Meine ehemalige Chefin sagte mir, dass ich in die Abteilung zurückkehren kann. Aus diesem Grund habe ich auch keine 2 oder 3 Jahre pure Elternzeit beantragt. Im September hat meine Abteilung Kontakt zu mir aufgenommen und sich erkundigt, wann ich mit wieviel Stunden zurückkommen werde. Wir haben uns auf eine Arbeitszeit geeinigt und ich wurde gebeten, das so der Personalabteilung mitzuteilen. Dies habe ich innerhalb der 3 Monatsfrist getan. Von der Personalabteilung kam postwendend die Rückmeldung, dass in meiner alten Abteilung kein Headcount frei ist und sie sich eine alternative für mich einfallen lassen. Noch scheint keine passende Stelle gefunden worden zu sein. Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf meine alte Arbeitsstelle habe. Wenn ich nicht auf diese Stelle zurück kann möchte ich jedoch meine Elternzeit so lange ausreizen, bis mein Kind in den Kindergarten geht (und hoffen, dass in dieser Zeit ein Headcount für meine alte Stelle geschaffen wird). Kann ich in Elternzeit bleiben ohne die Teilzeit anzutreten? Oder muss ich die Elternzeit neu einreichen mit 7 Wochen Vorlauf (obwohl ja die Elternzeit eigentlich eh noch bis Dezember läuft?) Ich möchte nichts tun, was eine Kündigung herbeiführt, aber auch nicht für eine unpassende Stelle mein Kind in einer Kita parken... Haben Sie einen Tipp was ich machen kann? Danke für Ihre Hilfe!
von birgit77 am 25.01.2017, 20:19