Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für einen 5-jährigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit für einen 5-jährigen

Lelu2021

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Hallo Ich habe zwei Fragen zur Elternzeit. Ich habe für meinen jetzt 5-jährigen Sohn bisher nur 12 Monate Elternzeit genommen und würde jetzt gerne noch ein paar Monate nehmen. Muss ich die Elternzeit noch irgendwo außer bei meinem Arbeitgeber melden? Bei anderen Antworten habe ich gelesen, dass man sich nicht an den Lebensmonat halten muss. Stimmt das oder muss ich die jetzige Elternzeit auch vom 30ten (geb 30.08.) bis zum 29ten des Folgemonats nehmen? Vielen Dank im Voraus für die Antwort Schöne Grüße Verena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf die EZ und können dieses dem AG mit einer Frist von 13 Wo mitteilen. Sie müssen sich dabei nicht mehr an Lebensmonate halten. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Das mit den Lebensmonaten ist nur bei Bezug von Elterngeld wichtig. Elternzeit kannst du frei wählen. Bei über 3jahrigen sind 13 Wochen Anmeldefrist


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