Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten im Mai unser erstes Kind. Nun frage ich mich, ob ich folgendes richtig verstanden habe: Ich nehme 3 Jahre Elternzeit, gehe ab dem 1. Jahr wieder 30 St. arbeiten und habe dann nach 3 Jahren wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle, da die Elternzeit ja erst dann endet, oder? Im ersten Jahr würde mein Partner auch gerne für ein paar Monate zu Hause bleiben, wahrscheinlich die Monate März/April/Mai 2019. Und kann er theoretisch auch Elternzeit für einen Zeitraum beantragen, indem er dann nur 30 Stunden geht? Können wir das gleichzeitig machen? Vielen Dank

von Sunny8891 am 05.09.2017, 08:09



Antwort auf: Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten

Hallo, alles so möglich wie Sie es beschrieben haben! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2017



Antwort auf: Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten

Ja, genau. So habe ich es auch gemacht. Kurz bevor duie 3 jahre um sind kannst du dich dann entscheiden ob du nach der EZ wieder VZ arbeitest, oder dann dauerhaft auf TZ runter änderst. Wenn Deine AG dir innerhalb der Ez keine TZ-Stelle geben kann/will, kannst du mit seiner Zustimmung - die er dann nur schwerlich verweigern kann - auch woanders arbeiten. Nur halt eben nicht bei der direkten Konkurrenz. Dein VZ-Vertrag ruht dann ebenso Und der Vater hat einen EIGENEN Anspruch auf EZ, theoretisch könnte er also auch 3 Jahre EZ nehmen - wenn ihr es euch leisten könnt. In der zeit kann er genauso entscheiden daheim zu bleiben, in TZ zu arbeiten oder keine EzZ zu nehmen wie eben Du auch. Unabhängig davon was du eben mit deinem AG ausmachst. Allerdings muss man sich nach der Geburt für die ersten 2 Jahre festlegen, alles andere ist ansonsten vom OK des AG abhängig. Nur eben die 14 Monate EG müsst ihr euch teilen, wenn ihr beide gleichzeitig EG nehmt, gehen also für beide jeweils höchstens 7 Monate. Bleibt der eine 12 Monate daheim, kann der andere noch 2 Monate nehmen - dran gehängt bis zum 14ten Lebensmonat oder gleichzeitig wenn der andere seine 12 nimmt. Grundsätzlich gilt aber, die ersten beiden Monate werden IMMER bei der Mutter zugerechnet wegen Mutterschutz - um die kommt man nicht drum herum. Und um überhaupt Anspruch zu haben muss man mindestens 2 LEBENSmonate nehmen. Wenn also das Kind am 15.03.18 kommt, dein Mann die ersten 3 Lebensmonate mit dir zusammen nehmen will, muss er EG und EZ vom 15.03-14.06.18 nehmen, für dich blieben dann 11 Monate EG ab Geburt (auch wenn du erst 8 Wochen in Mutterschutz bist). Heißt also einen Monat bevor euer Kind 1 Jahr alt wird wärt ihr dann mit eurem EG- Anspruch durch da dann eure gemeinsamen 14 Monate verbraucht sind. Oder er nimmt 4 Monate EG Plus wenn er nebenbei noch bis zu 30 Std arbeiten will, bekommt dann nur halbes EG und gleicht damit einen Teil des Einkommensverlustes aus. Vorteil, du würdest dann wirklich ein Jahr EG bekommen. Und durch dein Mutterschaftsgeld und das TZ-Einkommen wäre es finanziell nicht so eng. Solange man EG bezieht wird nämlich jegliches Einkommen was man da hat angerechnet. EG Plus führt aber zu weniger Kürzungen weil es eben genau für die Leute gedacht sind welche neben EG auch noch in TZ arbeiten wollen. rechnet euch das mal einfach in einen der EG-Rechner aus was für euch am besten ist. evtl auch wegen dem zusätzlichen Partnerbonus wenn du wirklich nach einen Jahr in TZ arbeiten willst.

Mitglied inaktiv - 05.09.2017, 18:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit/ selbstständigkeit/ TZ Arbeiten

Hallo, derzeit bin ich bei AG a, 30h plus Ag b, 450€ Basis. Nun beginne ich nebenei eine einjährige Weiterbildung, um mich dann damit selbstständig zu machen. Wir möchten gern ein 3. Kind. Könnte ich dann während meiner elternzeit (2jahre sind angedacht) in meinem bereich der Weiterbildung anfangen während der EZ zu arbeiten um mir einen kunden...


Arbeiten während der Elternzeit

Hallo, ich möchte gerne während meiner Elternzeit arbeiten gehen. Das Elterngeld endet demnächst, jedoch ist die Elternzeit länger. Ich muss bei meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Erlebnis beantragen, um wo anders zu arbeiten. Mein Arbeitgeber kann mir derzeit keinen Job in anbieten. Für den "neuen" Job nötige ich ein Zwischenzeugnis, dieses...


Arbeiten in Elternzeit im Ausland - 35 h —> 30 h mit Jahresurlaub

Liebe Frau Bader, Ich bin in Elternzeit und mit meiner Familie für einige Zeit im europäischen Ausland. Ich arbeite im Ausland Teilzeit mit der Zustimmung meines deutschen Arbeitgebers. Ich weiß, dass ich maximal 30 h pro Woche arbeiten darf. Nun habe ich hier im Ausland ein sehr reizvolles Jobangebot bekommen. Die Firma hat eine 35 h Woche...


Muss ich während der elternzeit arbeiten?

Hallo Fr bader Ich habe mein Sohn am 6.9.21 bekommen und habe mir 2 Jahre elternzeit genommen. Ich arbeite als Verkäuferin beim Bäcker und da ich viel Kontakt mit Menschen auf der Arbeit habe, habe ich von meinem Chef aus ein Beschäftigungsverbot bekommen zur corona Zeit. Mein Sohn ist jetzt genau 17 Monate alt und wir möchten gerne ein 2 tes Ki...


Elternzeit/ Teilzeit arbeiten

Hallo Frau Bader, Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und nur im ersten Jahr Elterngeld. Ich würde jetzt allerdings gerne Teilzeit arbeiten bei meinem Arbeitgeber zbs 20 Stunden die Woche. Je nach dem ob ich einen Krippenplatz bekomme oder nicht. In meinem Betrieb wird im 3 Schichtsystem gearbeitet + Wochenend und Feiertags. Kann ich verlangen...


Nach 1 Jahr Elternzeit, 1 Monat arbeiten und erneut schwanger

Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede...


Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt ...


Arbeiten in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe nochmal eine Frage zum Arbeiten in der Elternzeit. Ich würde gerne im 3. Jahr meiner Elternzeit arbeiten, aber nicht bei meinem AG. Der Grund dafür ist, dass meine Arbeitsstelle recht weit entfernt liegt (eine Stunde Autofahrt pro Strecke) und ich während der Eingewöhnung meines Sohnes in der Kita und dem ersten Kitaja...


1.Tag nach Elternzeit wieder arbeiten und wieder schwanger mit BV

Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...


Elternzeit nach Elterngeldbezug bei anderem AG arbeiten

Hallo, Ich bin momentan angestellt. Würde aber gerne den AG wechseln. Ich bin momentan nicht mehr in Elternzeit und auch das Elterngeld ist bereits aufgebraucht. Ich spiele mit dem Gedanken, ob ich bei meinem jetzigen AG in Elternzeit gehen kann (sozusagen so lange die Probezeit beim neuen AG ist) und während der Elternzeit bei meinem neuen A...