Elternzeit endet am 09.07.2012 und neuer Mutterschutzbeginnt am 09.09.2012.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit endet am 09.07.2012 und neuer Mutterschutzbeginnt am 09.09.2012.

Hallo Frau Bader, am Montag den 09.07.2012 sagte mir heute mein arbeitgeber,dass meine elternzeit ausläuft. Da ich jetzt aber ein zweites kInd bekomme und der mutterschutz am 09.09.2012 wieder beginnt ist meine frage!? Soll ich wieder dort arbeiten die zwei Monate, bekomme aber ein Beschäftigungsverbot von arzt, wegen einer Risikoschwangerschaft oder soll ich das dritte Jahr Elternzeit verlängern. Was habe ich für vorteile. Bekomme ich mein gehalt normal vom arbeitgeber. Bekomme ich doch noch Mutterschutzgeld. Oder bekomme ich sogar einen freibetrag von 300 euro aufs arbeitslosengeld 2 weil ich ja vorher wieder gearbeitet habe. und das Elterngeld bei und nicht ganz ausreicht + Gehalt vom Mann. Würde mich sehr auf antwort freuen da es ja leider doch etwas kompliziert ist. Habe auch ab Montag das alg 2 Beantragt, wenn muss ich es erst stilllegen lasen.nicht das ich schwierigkeiten bekomme. Mit freundlichen Grüßen Sustin86

von Sustin86 am 06.07.2012, 13:00



Antwort auf: Elternzeit endet am 09.07.2012 und neuer Mutterschutzbeginnt am 09.09.2012.

Hallo, bei einem BV bekommen Sie Lohn, nicht aber im 3. Jahr. Auch bekommen Sie dann MG-Anteile vom AG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Elternzeit endet am 09.07.2012 und neuer Mutterschutzbeginnt am 09.09.2012.

Warum sagt dir dein AG, wann die EZ zuende ist? Das hätte er dir doch bei Anmeldung schon schriftlich bestätigen müssen... Aber zu deinen Fragen: Wenn du jetzt wieder arbeiten gehen und ein Beschäftigungsverbot erhalten würdest, bekämst du is zur Geburt deinen vollen Lohn. Verlängerst du deine Elternzeit bis zur Geburt, dann erhältst du bis dahin nix. Und im Mutterschutz die 13 Euro der KK. Verlängerst du deine Elternzeit bis zum Tag vor dem Mutterschutzbeginn, dann bekommst du bis dahin nix, aber im Mutterschutz quasi den vollen Lohn. Arbeiten und Beschäftigungsverbot zählen als Beschäftigungszeiten, so dass du einen Freibetrag beim ALG2 bekommen müsstest. Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.07.2012, 14:08



Antwort auf: Elternzeit endet am 09.07.2012 und neuer Mutterschutzbeginnt am 09.09.2012.

d.h ich sollte meinen Arbeitgeber am Montag sagen das ich nicht meine Elternzeit verlängere sondern mein Beschäftigungsverbot ihn zuschicke. weil er wollte umbedingt das ich die Elternzeit verlängere. aber wie du mir schreibst habe ich vom beschäftigungsverbot mehr. Danke

von Sustin86 am 06.07.2012, 14:17



Antwort auf: Elternzeit endet am 09.07.2012 und neuer Mutterschutzbeginnt am 09.09.2012.

Für ihn hat es Vorteile, wenn du die EZ verlängerst, bzw Nachteile, wenn du es nicht tust. Bei Nicht-Verlängerung muss er dich melden, dass du wieder arbeitest, dann, dass du ein BV hast, er muss dir Urlaub gewähren, deinen Lohn wieder berechnen, auszahlen und aus der Umlage wieder holen. Und dieser Aufwand für nur 2 Monate. Ich als AG würde dich da auch "bitten", die EZ zu verklängern. Ich als Schwangere würde nicht verlängern. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.07.2012, 12:56



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