Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Hallo, mein Ex-Freund und ich hatten ausgemacht das er 4 Monate Elternzeit machen kann. Ich habe 10 Monate gemacht, wir haben das geteilte Sorgerecht. Meine Frage ist jetzt wo unsere Tochter hauptsächlich bei mir wohnt und lediglich 1-2 Nächte bei ihrem Papa ist , teils auch manchmal garnicht, ob er überhaupt Anspruch darauf hat, wo die Bindung sowieso sehr schwierig ist da er sich zeitweise auch schon mal 2 wochen oder so nicht gemeldet hat unsere Tochter jetzt aus ihrem Umfeld zu reißen, weil er meint nachdem er nach gewonnener Kündigungsschutzklage erstmal Elternzeit nehmen soll laut seines RA um auf der Arbeit ruhe einkehren zu lassen. Das liegt ja alles nicht im Wohle des Kindes und von einen auf den anderen Tag auf einmal da zu sein und das mit 2 ist nicht richtig. Und wie soll ich da weiter verfahren wenn er drauf besteht!?

von Mjhs90 am 07.09.2017, 19:31



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

Hallo, Elternzeit könne nur nehmen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Da dies nicht der Fall ist, hat sich die Sache doch erledigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2017



Antwort auf: Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern

wenn er weiter drauf besteht, EZ nehmen zu wollen, muss er wohl bei dir einziehen, denn sonst geht das nicht. Oder das Kind müßte ausziehen zu ihm in die Wohnung. Da wäre ich aber als Mutter nicht erfreut.

Mitglied inaktiv - 07.09.2017, 23:24



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