Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

isLinel

Beitrag melden

Hallo, Ich habe eine GROSSE Frage.Leider konnte mir die Krankenkasse noch die Elterngeldstelle keine Antwort darüber geben. Unsere Zwillinge werden im April 3 Jahre.Ich befinde mich in meinen 3 Erziehungsjahr und habe ein 400 € Job. ( Bei meiner alten Arbeitstelle, wo ich 10 Jahre schon bin) . Dieses Jahr werde ich weiterhin mein Mini Job behalten. Nun möchte ich gerne mein 4. Erziehungsjahr ( bei Zwillingen ja 5 Jahre ????) nehmen. Nun meine Frage: Bin ich weiter (auch im 4 und 5 Erziehungsjahr ) über meine Kinder Krankenversicherte? Und Renntenversichert? (Ich bin nicht verheiratet, so das ich nicht Familienversichert bin)! Ich würde mich sehr freuen wenn Sie uns helfen können! Lg islinel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei der Rentenversicherung werden Sie wieso für jedes Kind drei Jahre angerechnet. Man kann ja Kind bis zu zwölf Monaten übertragen. Bei zwei Kindern kommt man so auf die fünf Jahre. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit genehmigt, ist man noch beitragsfrei weiter krankenversichert. Ich würde das aber mit der Krankenversicherung klären, wir hatten häufiger schon Fälle wo jemand damit Probleme bekommen hat. Liebe Grüße, NB


Borghagen

Beitrag melden

Hallo, mann kann bei Zwilligen f. jedes Kind 1 Jahr übertragen bis zum 8. Lebensjahr. So kommt man auf 5 Jahre Elternzeit, damit muss der AG aber einverstanden sein. Bei 5 Jahren Elternzeit sind Sie u. Ihre Kinder weiterhin beitragsfrei bei Ihrer Krankenkasse versichert. Die 5 Jahre Elternzeit werden bei der Rentenversicherung angerechnet. Viele Krankenkassen kennnen sich bei Zwillingen nicht aus, aber es ist so richtig, war bei uns auch so. Gruss Borghagen


isLinel

Beitrag melden

Vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Ich bin da jetzt sehr erleichtert das es möglich ist. Können Sie mir bitte noch einen Hinweis geben wo ich es konkret nachlesen kann, um eine Argumentationsgrundlage zu haben, für meine Krankenkasse. Und wie sich die 5 Jahre zusammen setzen, da meine Krankenkasse mir erklärte es wären nur 4 Jahre die ich über meine Kinder versichert werden kann. Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe! Lg islinel


Borghagen

Beitrag melden

Hallo, ich habe es mir damals über den Berufsverband für meinen AG formulieren lassen. Ich schreib es mal in Kurzfassung: Ich beantrage Elternzeit f. Kind A 2 Jahre, für Kind B 1 Jahr (somit 3 J. Elternzeit). Desweiteren beantrage ich für Kind A unf für Kind B jeweils 1 Jahr zu übertragen. Damit kommen Sie dann auf 5 Jahre Elternzeit. Man muss es so auf die Kinder aufteilen, dann ist es richtig. Ihre Krankenkasse ist im unrecht. Ich meine es ist irgendwo vermerkt, wo auch die normale Elternzeit von 3 Jahren steht. Vielleicht weiß es Frau Bader, da werden Sie wohl aber nochmal neu fragen müssen, da Sie sich ja nicht alle Antworten auch noch durchliest. LG Borghagen


SumSum076

Beitrag melden

Guck mal in die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 37ff. Du kannst 5 Jahre Elternzeit nehmen und bist während der Elternzeit krankenversichert (aber während der übertragenen Jahr nicht arbeitslosenversichert). Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...

Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...

Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für meinen Sohn, der am 16.10.24 auf die Welt kam. Nun sind wir erneut Schwanger, der geplante Geburtstermin ist der 20.02.26. Unser Plan war die Elternzeit vorzeitig zum 15.12.25 zu beenden, um wieder Anspruch auf das volle Elterngeld zu haben. ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt.  Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...