Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

isLinel

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Hallo, Ich habe eine GROSSE Frage.Leider konnte mir die Krankenkasse noch die Elterngeldstelle keine Antwort darüber geben. Unsere Zwillinge werden im April 3 Jahre.Ich befinde mich in meinen 3 Erziehungsjahr und habe ein 400 € Job. ( Bei meiner alten Arbeitstelle, wo ich 10 Jahre schon bin) . Dieses Jahr werde ich weiterhin mein Mini Job behalten. Nun möchte ich gerne mein 4. Erziehungsjahr ( bei Zwillingen ja 5 Jahre ????) nehmen. Nun meine Frage: Bin ich weiter (auch im 4 und 5 Erziehungsjahr ) über meine Kinder Krankenversicherte? Und Renntenversichert? (Ich bin nicht verheiratet, so das ich nicht Familienversichert bin)! Ich würde mich sehr freuen wenn Sie uns helfen können! Lg islinel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Rentenversicherung werden Sie wieso für jedes Kind drei Jahre angerechnet. Man kann ja Kind bis zu zwölf Monaten übertragen. Bei zwei Kindern kommt man so auf die fünf Jahre. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit genehmigt, ist man noch beitragsfrei weiter krankenversichert. Ich würde das aber mit der Krankenversicherung klären, wir hatten häufiger schon Fälle wo jemand damit Probleme bekommen hat. Liebe Grüße, NB


Borghagen

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Hallo, mann kann bei Zwilligen f. jedes Kind 1 Jahr übertragen bis zum 8. Lebensjahr. So kommt man auf 5 Jahre Elternzeit, damit muss der AG aber einverstanden sein. Bei 5 Jahren Elternzeit sind Sie u. Ihre Kinder weiterhin beitragsfrei bei Ihrer Krankenkasse versichert. Die 5 Jahre Elternzeit werden bei der Rentenversicherung angerechnet. Viele Krankenkassen kennnen sich bei Zwillingen nicht aus, aber es ist so richtig, war bei uns auch so. Gruss Borghagen


isLinel

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Vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Ich bin da jetzt sehr erleichtert das es möglich ist. Können Sie mir bitte noch einen Hinweis geben wo ich es konkret nachlesen kann, um eine Argumentationsgrundlage zu haben, für meine Krankenkasse. Und wie sich die 5 Jahre zusammen setzen, da meine Krankenkasse mir erklärte es wären nur 4 Jahre die ich über meine Kinder versichert werden kann. Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe! Lg islinel


Borghagen

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Hallo, ich habe es mir damals über den Berufsverband für meinen AG formulieren lassen. Ich schreib es mal in Kurzfassung: Ich beantrage Elternzeit f. Kind A 2 Jahre, für Kind B 1 Jahr (somit 3 J. Elternzeit). Desweiteren beantrage ich für Kind A unf für Kind B jeweils 1 Jahr zu übertragen. Damit kommen Sie dann auf 5 Jahre Elternzeit. Man muss es so auf die Kinder aufteilen, dann ist es richtig. Ihre Krankenkasse ist im unrecht. Ich meine es ist irgendwo vermerkt, wo auch die normale Elternzeit von 3 Jahren steht. Vielleicht weiß es Frau Bader, da werden Sie wohl aber nochmal neu fragen müssen, da Sie sich ja nicht alle Antworten auch noch durchliest. LG Borghagen


SumSum076

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Guck mal in die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 37ff. Du kannst 5 Jahre Elternzeit nehmen und bist während der Elternzeit krankenversichert (aber während der übertragenen Jahr nicht arbeitslosenversichert). Gruß Sabine


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