isLinel
Hallo, Ich habe eine GROSSE Frage.Leider konnte mir die Krankenkasse noch die Elterngeldstelle keine Antwort darüber geben. Unsere Zwillinge werden im April 3 Jahre.Ich befinde mich in meinen 3 Erziehungsjahr und habe ein 400 € Job. ( Bei meiner alten Arbeitstelle, wo ich 10 Jahre schon bin) . Dieses Jahr werde ich weiterhin mein Mini Job behalten. Nun möchte ich gerne mein 4. Erziehungsjahr ( bei Zwillingen ja 5 Jahre ????) nehmen. Nun meine Frage: Bin ich weiter (auch im 4 und 5 Erziehungsjahr ) über meine Kinder Krankenversicherte? Und Renntenversichert? (Ich bin nicht verheiratet, so das ich nicht Familienversichert bin)! Ich würde mich sehr freuen wenn Sie uns helfen können! Lg islinel
Hallo, bei der Rentenversicherung werden Sie wieso für jedes Kind drei Jahre angerechnet. Man kann ja Kind bis zu zwölf Monaten übertragen. Bei zwei Kindern kommt man so auf die fünf Jahre. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit genehmigt, ist man noch beitragsfrei weiter krankenversichert. Ich würde das aber mit der Krankenversicherung klären, wir hatten häufiger schon Fälle wo jemand damit Probleme bekommen hat. Liebe Grüße, NB
Borghagen
Hallo, mann kann bei Zwilligen f. jedes Kind 1 Jahr übertragen bis zum 8. Lebensjahr. So kommt man auf 5 Jahre Elternzeit, damit muss der AG aber einverstanden sein. Bei 5 Jahren Elternzeit sind Sie u. Ihre Kinder weiterhin beitragsfrei bei Ihrer Krankenkasse versichert. Die 5 Jahre Elternzeit werden bei der Rentenversicherung angerechnet. Viele Krankenkassen kennnen sich bei Zwillingen nicht aus, aber es ist so richtig, war bei uns auch so. Gruss Borghagen
isLinel
Vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Ich bin da jetzt sehr erleichtert das es möglich ist. Können Sie mir bitte noch einen Hinweis geben wo ich es konkret nachlesen kann, um eine Argumentationsgrundlage zu haben, für meine Krankenkasse. Und wie sich die 5 Jahre zusammen setzen, da meine Krankenkasse mir erklärte es wären nur 4 Jahre die ich über meine Kinder versichert werden kann. Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe! Lg islinel
Borghagen
Hallo, ich habe es mir damals über den Berufsverband für meinen AG formulieren lassen. Ich schreib es mal in Kurzfassung: Ich beantrage Elternzeit f. Kind A 2 Jahre, für Kind B 1 Jahr (somit 3 J. Elternzeit). Desweiteren beantrage ich für Kind A unf für Kind B jeweils 1 Jahr zu übertragen. Damit kommen Sie dann auf 5 Jahre Elternzeit. Man muss es so auf die Kinder aufteilen, dann ist es richtig. Ihre Krankenkasse ist im unrecht. Ich meine es ist irgendwo vermerkt, wo auch die normale Elternzeit von 3 Jahren steht. Vielleicht weiß es Frau Bader, da werden Sie wohl aber nochmal neu fragen müssen, da Sie sich ja nicht alle Antworten auch noch durchliest. LG Borghagen
SumSum076
Guck mal in die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 37ff. Du kannst 5 Jahre Elternzeit nehmen und bist während der Elternzeit krankenversichert (aber während der übertragenen Jahr nicht arbeitslosenversichert). Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...
Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...
Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3
- Elternzeit bei 2 Kindern (Überschneidung?)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang