Sehr geehrte Frau Bader.
Meine Zwillinge sind nun 2 Jahre und 3 Monate, meine Elternzeit beim Arbeitgeber läuft noch 9 Monate. Mein Mann (in derselben Firma beschäftigt) hatte bereits parallel mit mir auch schon 14 Monaten Elternzeit (zu dem Zeitpunkt gab es noch das doppelte Elterngeld).
Immer häufiger las und hörte ich in letzter Zeit von 5 möglichen Jahren Elternzeit. Ist das bei mir jetzt noch möglich? Ich wusste es ja bei Antragstellung gar nicht und habe ganz normal "drei Jahre für die Erziehung meiner Zwillinge" beantragt.
Muss ich, falls ein zusätzlicher Antrag zulässig ist, die 14 Monate von meinem Mann berücksichtigen?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Martina Fecht
von
LeenaUndWiemke
am 30.05.2016, 00:11
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen als Eltern
Hallo,
Sie können mit Zustimmung des AG noch bis zu 12 Mo pro Kind übertragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2016
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillingen als Eltern
Hallo
Die Formulierung war schwammig, weil nicht hervorgeht für welches Kind.
Pro Kind kannst Du aber noch jeweils 12 Monate übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag.
Und dann hintereinander ranhängen.
Somit hättest Du nun für jedes Kind bereits 1,5 Jahre genommen wenn die drei Jahre rum sind.
Dann jeweils die 12 Monate ranhängen und es sind 5 Jahre :-)
Also erst übertragen und im gleichen Atemzug melden sie zu nehmen.
Arbeiten musst Du dann am 5. Geburtstag der Kinder wieder.
von
Sternenschnuppe
am 30.05.2016, 07:17