Julefabi2010
Hallo, ich möchte gerne wissen, ob wir die Elternzeit für meinen Mann gleich komplett bei seinem Arbeitgeber melden müssen, oder ob er einen dritten Monat, Ende des Jahres, wieder mit der 7 Wochenfrist beim Arbeitgeber anmelden kann. Wir haben Angst vor Kündigung zwischen den Elternzeitmonaten. Er nimmt den 1. und 2. Lebensmonat und dann noch z.B. den 6. Lebensmonat. Bei der Elterngeldkasse melden wir natürlich gleich alle 3 Monate an.
Hallo, nach § 16 BEEG muss man sich für die ersten 24 Mo. verbindlich festlegen. Liebe Grüße NB
ALF0709
Das geht nicht weil der AG der elterngeldstelle die 3 Monate bestätigen muss
Dojii
Unabhängig vom Elterngeld muss dein Mann alle drei Monate sofort beim Arbeitgeber anmelden. Mit seinem ersten Elternzeitantrag bindet er sich nämlich für 24 Monate und wenn er da nur zwei Monate reinschreibt hat er kein Recht darauf, den dritten Monate innerhalb dieser 24 Monate zu nehmen. Das Risiko, in der Zwischenzeit (rechtmäßig) gekündigt zu werden ist tatsächlich gegeben und lässt sich nicht vermeiden.
Felica
Er muss gleich alle 3 Monate anmelden, da er sich für 2 Jahre festlegen muss bei der ersten Mitteilung. Andernfalls kann der AG den 3ten Monat verwehren. Dazwischen besteht meines Wissens nach auch Kündigungsschutz.
Julefabi2010
OT
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