Frage: Elternzeit Teilzeit Kündigung ...

Hallo, ich bin im Januar 2004 mit meinem ersten Sohn in Mutterschutz gegangen. Elternzeit habe ich drei Jahre beantragt und genehmigt bekommen. 2 Jahre und 2 Monate später kam mein zweites Kind und erneute 2 Jahre und 2 Monate später das dritte. Jedesmal habe ich drei Jahre Elternzeit vom Chef genehmigt bekommen. Im Prinzip habe ich 9 Jahre Elternzeit genehmigt bekommen, aber werde durch die Geburten in den bestehenden Elternzeiten nur 7 1/2 Jahre bekommen. Stehen mir die restlichen 1 1/2 Jahre noch zu? Oder verfallen die? Im Sommer endet die Elternzeit für das dritte Kind, ich würde aber jetzt schon gerne wieder auf Teilzeit arbeiten gehen. Nun zu meinen Fragen: 1.Mein Chef weiß seit Januar diesen Jahres, dass ich wieder arbeiten möchte, lässt aber mit der Antwort auf sich warten. Kann ich einfach einen anderen Arbeitsplatz suchen und meinen Job beim Chef kündigen? Ich wollte zum Mai wieder arbeiten, muss ich mich an die Kündigungsfrist halten, oder kann ich beim neuen Chef schon beginnen, auch wenn die Kündigungfrist beim alten noch nicht abgelaufen ist (bin bei ihm ja "nur" in Elternzeit")? 2.Würde mein Chef sich doch noch bereit erklären, dass ich vor Ende der Elternzeit kommen darf, muss er einen neuen Arbeitsvertrag mit mir abschließen und darf wieder etwas von Probezeit darin stehen? 3. Habe ich gehört, dass bei Teilzeit der Stundenlohn unter dem Lohn bei Vollzeit liegt. Es würde wohl 60% des Brutto-Stundenlohns normal sein - stimmt das? 4. Darf ich während der Elternzeit arbeiten gehen und bin bei der Rentenkasse trotzdem als in-Elternzeit-befindlich registriert und die zusätzlichen Einnahmen werden auf das bei der Rentenkasse fiktive Einkommen drauf addiert? Oder gilt dann nur das neue Einkommen? Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu konfus ;-) Danke schon mal vorab für die Antwort. MfG birkae

von birkae am 19.03.2011, 18:49



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit Kündigung ...

Hallo, 0. Mit Zustimmung des AG kann man die auch später nehmen - aber mit der KK klären. 1. Sie brauchen keine Zustimmung, sondern können einfach am ersten Tag arbeiten gehen. Oder wollen Sie TZ? Sie können sich auch einen anderen AG suchen u kündigen. 2. Nein 3. Der Lohn muss anteilig sein 4. Das dürfen Sie Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2011



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