Sehr geehrte Frau Bader,
Mein ET ist der 9.12.16.
Seit dem 11.4.16 bin ich im Beschäftigungsverbot.
Ich habe noch 9 Tage Resturlaub dieses Jahr.
Ich habe vor, zwei Jahre Elternzeit zu nehmen.
- Wie lange kann ich die restlichen neun Tage noch in Anspruch nehmen ?
Geht das z.B. nach den zwei Jahren EZ dann die restlichen Urlaubstage dranzuhängen und danach wieder einzusteigen?
-Muss ich das im Elternzeit Antrag mit aufschreiben das der Urlaub angehängt werden soll ?
- Muss auch in den Antrag rein, das ich nach der EZ nur noch in Teilzeit beschäftigt werden möchte ?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 13.10.2016, 18:36
Antwort auf:
Elternzeit, Resturlaub
Hallo,
den Urlaub können Sie in dem Jahr nehmen, indem die Elternzeit endet oder im Folgejahr.
Sie können diese auch, wenn der Arbeitgeber zustimmt, unmittelbar nach der Elternzeit nehmen. In den Antrag müssen Sie dies jedoch nicht mit hinein nehmen.
Sie können in den Antrag mit aufnehmen, dass sie voraussichtlich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, damit der Arbeitgeber entsprechend planen kann, ein Muss ist dies jedoch nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2016
Antwort auf:
Elternzeit, Resturlaub
Den Resturlaub, den du jetzt nicht in Anspruch nehmen kannst, kannst du in dem Jahr nach der Elternzeit nehmen. Wann genau musst du aber mit deinem Arbeitgeber abstimmen. Den Wunsch, den Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen kannst du selbstverständlich äußern.
Den Wunsch der Teilzeit NACH der Elternzeit würde ich jetzt noch nicht äußern, das hat noch Zeit!
von
chrissicat
am 14.10.2016, 07:19