Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Elternzeit und zum Elterngeld.
Mein Partner und ich wollen das gerne so machen:
Ich möchte zwei Jahre Elternzeit nehmen. Ab der Geburt nehme ich die ersten beiden Monate Basiselterngeld (ist ja automatisch so) und dann 20 Monate Elterngeld Plus. Mein Partner würde gern ab der Geburt 4 Monate Elternzeit nehmen und in dieser Zeit Elterngeld Plus beziehen. Er kann ja die zwei Vatermonate auch als vier Elterngeld Plus Monate nehmen oder? Dann würde ja theoretisch noch die Möglichkeit bestehen im Anschluss an meine Elternzeit noch die Bonusmonate in Anspruch zu nehmen, wenn wir beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten oder? Muss man das dann schon jetzt beantragen oder kann man das auch noch später machen?
Macht das Sinn das so zu nehmen? Wir haben beide nicht vor während der jeweiligen Elternzeit noch Teilzeit zu arbeiten.
Ist ein bisschen lang geworden, vielen Dank schon mal fürs Lesen :)
von
Nelly1
am 03.04.2020, 11:46
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld
Hallo,
ja, das geht. Die Bonusmonate beantragt man später.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld
Ja das ist problemlos zu möglich.
Ob es sinnvoll ist hängt natürlich von den privaten finanziellen Voraussetzungen ab. ^^
Die Partnerschaftsbonusmonate muss man nicht sofort mitbeantragen.
Das könnt ihr auch nachträglich machen, wenn klar ist, zu welchen Konditionen ihr arbeiten werdet. Dann muss auch kein neuer Antrag ausgefüllt werden. Einfach ein formloses Schreiben und die notwendigen Nachweise an die Elterngeldstelle schicken.
von
Dojii
am 03.04.2020, 12:28
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld
Geht, dein Mann müsste aber für die 4 Monate bereits schon EZ anmelden. Da er sich genau wie du für 2 Jahre festlegen muss. Du wärst noch drin und könntest dann entsprechend verlängern. Der Verlängerung kann der AG kaum widersprechen.
Da man durchgehend EG beziehen muss ab dem 15ten Lebensmonat könnt ihr auch nicht pausieren.
Ob ihr dann später wirklich die 4 Partnerschaftsbonusmonate nutzt oder nicht könnt ihr der EG-Kasse auch später mitteilen. Nur die EZ beim AG müsstet ihr schon entsprechend mitteilen. Oder auf gut Glück hoffen das der AG so kulant ist und das mitmacht.
von
Felica
am 03.04.2020, 13:12
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld
Vielen Dank für eure Antworten :)
von
Nelly1
am 03.04.2020, 14:22