Wölkchen84
Guten Abend mir steht kein Elterngeld zu, da ich bereits vor der Schwangerschaft nicht mehr im Arbeitsverhältnis gestanden habe. Nun würde uns interessieren ob meinem Mann Elterngeld in der Elternzeit zu steht? Und falls ja, können Sie mir bitte sagen wieviel das sein wird? Und ob es zum Jahresende versteuert wird? Vielen Dank für die Antwort
Hallo, klar. Er muss EZ beantragen und kann dann bis zu 30 Std arbeiten (wird angerechnet). sie würden den Grundbetrag von 300 € bekommen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Es steht jedem Elterngeld zu , auch Hausfrauen dann halt nur 300€.
Mitglied inaktiv
Zum Verständnis: auch dir steht Elterngeld zu. Mindestbetrag.... Wann ist denn das Kind geboren?
Mitglied inaktiv
Die Höhe vom Elterngeld von deinem Mann sind ungefähr 67% vom Lohn wenn er ganz zuhause bleiben will und bei Teilzeitarbeit 67% der Differenz zw. Vollzeit netto und Teilzeit netto
Felica
Klar beides, ez bis zu 3 Jahre. Und EG 2 -12 Monate. Dir steht keine EZ zu, sehr wohl aber EG, in Höhe Mindestsatz von 300€ und das für 2-12 Monate. Nehmt ihr beide zusammen EG könnt ihr 14 Monate auf euch aufteilen, welche in den ersten 14 Monaten liegen müssen. Option wäre zB einer 12, der andere 2 Monate. Nehmt ihr Zeiten gleichzeitig, verbraucht ihr pro Monat 2 Einheiten. Monat bezieht sich dabei auf Lebensmonate, nicht Kalendermonate.
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