Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit elterngeld?

Frage: Schwanger in Elternzeit elterngeld?

FleurSchreiber

Beitrag melden

Meine Tochter ist am 12.4. 2019 geboren ich habe 12 Monate Elternzeit genommen sprich ich muss an ihrem Geburtstag wieder arbeiten bekomme in der Zeit halt das elterngeld. Jetzt würden wir gerne an einem Geschwisterchen basteln wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde wie würden diese Monate bei einem elterngeld Antrag gezählt oder nimmt mn dann die monate vor der geburt des ersten Kindes? Würde im Falle einer erneuten Schwangerschaft direkt ins Beschäftigungsverbot kommen. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Monate mit MG und EG ( bis zum 14 LM von KInd 1) werden ausgeklammert. Da werden dann entsprechend frühere Monate genommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sind im neuen Bezugszeitraum Monate mit Elterngeld werden diese wie Monate mit Mutterschutz Leistungen ausgeklammert. Fürs gleiche Elterngeld wäre optimal schnell schwanger zu werden, Kind 1 müsste ungefähr 14/15 Monate alt sein, wenn Kind 2 geboren wird. Geschwisterbonus gibt es noch zusätzlich. Nach der EZ kann erst ein mögliches BV greifen. Dann bekommst du den Lohn so als wenn du arbeitest.


Felica

Beitrag melden

Denke dran eine entsprechende Kinderbetreuung zu haben die du im Falle das es klappt für die zeit nach der EZ hast. Selbst dann wenn deiner Meinung nach da BV sicher ist. Den um ein BV zu bekommen musst du arbeitsfähig sein, was auch eine entsprechende Kinderbetreuung voraussetzt. Sollte es damit knapp werden und du kannst die EZ verlängern, dann würde ich Lebensmonate 11 und 12 in EG Plus wandeln lassen. In dem Falle würden nämlich 14 Monate ausgeklammert werden. Damit wärst du Safe wegen dem gleichen EG bis einschließlich 06.20. Heisst spätestens im Juli müsste dein neues Mutterschutz beginnen damit du auf das gleiche EG kommst. Das gilt selbst dann wenn du bis dahin nicht einen Tag arbeitest und mangels Kinderbetreuung die EZ verlängern musst. Allerdings muss dein AG zustimmen bei der Verlängerung weil du weniger wie 2 Jahre EZ eingereicht hast.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich werde Vater und wechsle den Arbeitgeber während der beantragten Elternzeit bzw. des Elterngeldes (angepeilt ist der erste Monat direkt nach der Geburt des Kindes). 1. Muss der neue Arbeitgeber vorab einen Antrag auf Elternzeit erhalten, auch wenn die Elternzeit nur einen Tag in den neuen Monat bzw. das Beschäftigungsverhältnis fällt? 2. B ...

Guten Abend mir steht kein Elterngeld zu, da ich bereits vor der Schwangerschaft nicht mehr im Arbeitsverhältnis gestanden habe. Nun würde uns interessieren ob meinem Mann Elterngeld in der Elternzeit zu steht? Und falls ja, können Sie mir bitte sagen wieviel das sein wird? Und ob es zum Jahresende versteuert wird? Vielen Dank für die An ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...