Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit elterngeld?

Frage: Schwanger in Elternzeit elterngeld?

FleurSchreiber

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Meine Tochter ist am 12.4. 2019 geboren ich habe 12 Monate Elternzeit genommen sprich ich muss an ihrem Geburtstag wieder arbeiten bekomme in der Zeit halt das elterngeld. Jetzt würden wir gerne an einem Geschwisterchen basteln wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde wie würden diese Monate bei einem elterngeld Antrag gezählt oder nimmt mn dann die monate vor der geburt des ersten Kindes? Würde im Falle einer erneuten Schwangerschaft direkt ins Beschäftigungsverbot kommen. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Monate mit MG und EG ( bis zum 14 LM von KInd 1) werden ausgeklammert. Da werden dann entsprechend frühere Monate genommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Sind im neuen Bezugszeitraum Monate mit Elterngeld werden diese wie Monate mit Mutterschutz Leistungen ausgeklammert. Fürs gleiche Elterngeld wäre optimal schnell schwanger zu werden, Kind 1 müsste ungefähr 14/15 Monate alt sein, wenn Kind 2 geboren wird. Geschwisterbonus gibt es noch zusätzlich. Nach der EZ kann erst ein mögliches BV greifen. Dann bekommst du den Lohn so als wenn du arbeitest.


Felica

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Denke dran eine entsprechende Kinderbetreuung zu haben die du im Falle das es klappt für die zeit nach der EZ hast. Selbst dann wenn deiner Meinung nach da BV sicher ist. Den um ein BV zu bekommen musst du arbeitsfähig sein, was auch eine entsprechende Kinderbetreuung voraussetzt. Sollte es damit knapp werden und du kannst die EZ verlängern, dann würde ich Lebensmonate 11 und 12 in EG Plus wandeln lassen. In dem Falle würden nämlich 14 Monate ausgeklammert werden. Damit wärst du Safe wegen dem gleichen EG bis einschließlich 06.20. Heisst spätestens im Juli müsste dein neues Mutterschutz beginnen damit du auf das gleiche EG kommst. Das gilt selbst dann wenn du bis dahin nicht einen Tag arbeitest und mangels Kinderbetreuung die EZ verlängern musst. Allerdings muss dein AG zustimmen bei der Verlängerung weil du weniger wie 2 Jahre EZ eingereicht hast.


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