Mitglied inaktiv
hallo frau bader, angenommen eine person a ist psychisch krank, 59 jahre alt, bezieht rente. nun steht evt. zwangseinweisung o.ä., betreutes wohnen, geschlossene psychatrische was auch immer da möglich ist bevor. a hat ein haus, noch verschuldet und drei kinder. gibt es hier sonderregeln zum elternunterhalt? müssen die kinder zahlen (aus dem eventuellen späterer erbe von a ?!) oder gelten auch hier die selbstbehalte etc. wie beim "normelen" elternunterhalt. gibt es sonderfälle, wo man einkommensunabhängig für die eltern zahlen muss? danke im voraus, heidi ps: ist in niedersachsen. wie hoch sind denn die freibeträge im fall der fälle?
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
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