Elterngeldberechnung für Kind zwei

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung für Kind zwei

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiter helfen. Ich verstehe die Berechnung des Elterngeldes für mein zweites Kind nicht. Erst dachte ich, das jedes Kind separat berechnet wird. Dann hatte ich überlegt ob das Elterngeld was ich für Kind 1 bekomme mit angerechnet wird. Doch das es solche enormen Abzüge geben soll wegen der Überschneidung der beiden Kinder will ich nicht wirklich glauben. Mein erstes Kind ist am 4.12.2015 Geboren. Für das Kind bekomme ich Elterngeld Plus Geld. Am 15.09.2017 wurde das letzte Elterngeld Plus Geld für den Zeitraum (04.09.-03.10.) Mein zweites Kind ist am 28.5.2017 Geboren. Hier habe ich die ersten beiden Monate Volles Elterngeld beantrag für die Monate 3,4 und 5 Elterngeld Plus. In der Annahme, das ich Elterngeld Plus für Kind 1 und Elterngeld Plus für Kind 2 bekomme. 2x50% ergibt jedoch keine 100% sondern weit aus weniger. Meine Frage: Wieviel darf mir abgezogen werden? Bzw. wieviel Elterngeld steht mir für das 2.Kind während der Überschneidung mit dem 1. Kind zu? Gibt es eine Möglichkeit den Auszahlungsplan für das Kind 1 rückwirkend zu Ändern? Ich hoffe die Daten sind ausreichend. Sonst bitte per Email nocheinmal nachfragen. Viele Grüße Shouna

von Shouna am 24.10.2017, 16:54



Antwort auf: Elterngeldberechnung für Kind zwei

Hallo, das ist richtig so. Besser ist es deshalb, wenn man sich das restliche Elterngeld vom ersten Kind vor Geburt des zweiten Kindes auszahlen lässt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2017



Antwort auf: Elterngeldberechnung für Kind zwei

Das EG von Kind 1 wird angerechnet auf das von Kjnd 2. Lass dir das verbleibende EG Plus von Kind 1 als Einmalrate auszahlen und das von Kind 2 dann neu berechnen. Du hast da taktisch einen ziemlichen Fejler gemacht. Du hättest das gleich machen sollen, als klar war, es wird zu Überschneidungen kommen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.10.2017, 20:28



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