Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen, dass man für ein 2. Kind wieder volles EG bekommt, wenn man während der EZ des 1. Kindes schwanger wird. Nicht aber, wenn der EG Betrag auf 2 Jahre verteilt wird. Wie verhält es sich bei ElterngeldPlus? Wie würde das EG für das 2. Kind berechnet werden, wenn ich während der EZ vom 1. Kind - 2 Jahre mit EG aus ElterngeldPlus und Einkommen von selbständiger Nebentätigkeit - wieder schwanger werden würde? Vielen herzlichen Dank! Nana
von nanab am 29.09.2015, 14:28