Bokbiew
Hallo, Für unser King – geboren 03.16 – beziehen wir 1 Jahr Basiselterngeld und erweitern die Elternzeit dann auf eigene Kosten um ein weiteres Jahr. Wir wissen, dass sich die Berechnung des Elterngelds für ein weiteres Kind aus den letzten 12 Monaten vor der Gerburt berechnet – exklusive der Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen wurde – in diesem Fall also 12*0 da es sich um den "eigenfinanzierten Teil" der Elternzeit handelt. Angenommen, das zweite Kind kommt im direkten Anschluss an die 2 jährige Elternzeit des ersten Kindes. Welcher Zeitraum zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind würde herangezogen werden, wenn die Auszahlung des Elterngelds des ersten Kindes mit ElterngeldPlus auf 2 Jahre (mit jeweils 50%) aufgeteilt worden wäre? Würde dann die kompletten 24 Monate übersprungen? Mir persönlich kommt es etwas merkwürdig vor, bei gleichem Durchschittseinkommen (12*monatl. Elterngeld + 12 * 0 vs. 24 * (monatl. Elterngeld / 2)) in der gesamten Elternzeit auf unterschiedliche Ergebnisse in der Berechnung des neuen Elterngelds zu kommen. Könnt ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke!
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit Basis EG - in Ihrem Fall wäre es dann der Grundbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ob das Elterngeld von Kind 1 komplett im 1. Lebensjahr ausgezahlt wurde oder halbiert auf 2 Jahre ist für das Elterngeld von Kind 2 völlig unerheblich. Egal wie, jeder Monat nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 geht mit 0Euro in die Rechnung ein. Besser wird es nur durch Teilzeit in Elternzeit oder einfach noch ein Jahr warten und erst wieder Vollzeit arbeiten.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen, dass man für ein 2. Kind wieder volles EG bekommt, wenn man während der EZ des 1. Kindes schwanger wird. Nicht aber, wenn der EG Betrag auf 2 Jahre verteilt wird. Wie verhält es sich bei ElterngeldPlus? Wie würde das EG für das 2. Kind berechnet werden, wenn ich während der EZ vom 1. Kind - 2 Jahre m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe versucht mich selber schlau zu machen, habe aber unterschiedliche Aussagen bei der Elterngeldstelle bekommen. Unser erstes Kind ist im Dezember 2015 geboren und ich habe Elterngeld und Elterngeld plus im Wechsel bezogen. In den Elterngeld plus Monaten habe ich gearbeitet, bzw. das läuft noch bis Juni 2017. ...
Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzieller Nachteil durch schwangerschaftsbedingte Versetzung
- Keine Arbeitstelle nach der Elternzeit
- Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn