Bokbiew
Hallo, Für unser King – geboren 03.16 – beziehen wir 1 Jahr Basiselterngeld und erweitern die Elternzeit dann auf eigene Kosten um ein weiteres Jahr. Wir wissen, dass sich die Berechnung des Elterngelds für ein weiteres Kind aus den letzten 12 Monaten vor der Gerburt berechnet – exklusive der Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen wurde – in diesem Fall also 12*0 da es sich um den "eigenfinanzierten Teil" der Elternzeit handelt. Angenommen, das zweite Kind kommt im direkten Anschluss an die 2 jährige Elternzeit des ersten Kindes. Welcher Zeitraum zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind würde herangezogen werden, wenn die Auszahlung des Elterngelds des ersten Kindes mit ElterngeldPlus auf 2 Jahre (mit jeweils 50%) aufgeteilt worden wäre? Würde dann die kompletten 24 Monate übersprungen? Mir persönlich kommt es etwas merkwürdig vor, bei gleichem Durchschittseinkommen (12*monatl. Elterngeld + 12 * 0 vs. 24 * (monatl. Elterngeld / 2)) in der gesamten Elternzeit auf unterschiedliche Ergebnisse in der Berechnung des neuen Elterngelds zu kommen. Könnt ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke!
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit Basis EG - in Ihrem Fall wäre es dann der Grundbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ob das Elterngeld von Kind 1 komplett im 1. Lebensjahr ausgezahlt wurde oder halbiert auf 2 Jahre ist für das Elterngeld von Kind 2 völlig unerheblich. Egal wie, jeder Monat nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 geht mit 0Euro in die Rechnung ein. Besser wird es nur durch Teilzeit in Elternzeit oder einfach noch ein Jahr warten und erst wieder Vollzeit arbeiten.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen, dass man für ein 2. Kind wieder volles EG bekommt, wenn man während der EZ des 1. Kindes schwanger wird. Nicht aber, wenn der EG Betrag auf 2 Jahre verteilt wird. Wie verhält es sich bei ElterngeldPlus? Wie würde das EG für das 2. Kind berechnet werden, wenn ich während der EZ vom 1. Kind - 2 Jahre m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe versucht mich selber schlau zu machen, habe aber unterschiedliche Aussagen bei der Elterngeldstelle bekommen. Unser erstes Kind ist im Dezember 2015 geboren und ich habe Elterngeld und Elterngeld plus im Wechsel bezogen. In den Elterngeld plus Monaten habe ich gearbeitet, bzw. das läuft noch bis Juni 2017. ...
Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Die letzten 10 Beiträge
- Die Mail von heute
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit
- Rückkehr aus EZ Änderungsvertrag
- Auskunft über Urlaub
- Kinder- Umgangstage bei Sporttraining
- Schwangerschaft neuer Vertrag