Bokbiew
Hallo, Für unser King – geboren 03.16 – beziehen wir 1 Jahr Basiselterngeld und erweitern die Elternzeit dann auf eigene Kosten um ein weiteres Jahr. Wir wissen, dass sich die Berechnung des Elterngelds für ein weiteres Kind aus den letzten 12 Monaten vor der Gerburt berechnet – exklusive der Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen wurde – in diesem Fall also 12*0 da es sich um den "eigenfinanzierten Teil" der Elternzeit handelt. Angenommen, das zweite Kind kommt im direkten Anschluss an die 2 jährige Elternzeit des ersten Kindes. Welcher Zeitraum zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind würde herangezogen werden, wenn die Auszahlung des Elterngelds des ersten Kindes mit ElterngeldPlus auf 2 Jahre (mit jeweils 50%) aufgeteilt worden wäre? Würde dann die kompletten 24 Monate übersprungen? Mir persönlich kommt es etwas merkwürdig vor, bei gleichem Durchschittseinkommen (12*monatl. Elterngeld + 12 * 0 vs. 24 * (monatl. Elterngeld / 2)) in der gesamten Elternzeit auf unterschiedliche Ergebnisse in der Berechnung des neuen Elterngelds zu kommen. Könnt ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke!
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit Basis EG - in Ihrem Fall wäre es dann der Grundbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ob das Elterngeld von Kind 1 komplett im 1. Lebensjahr ausgezahlt wurde oder halbiert auf 2 Jahre ist für das Elterngeld von Kind 2 völlig unerheblich. Egal wie, jeder Monat nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 geht mit 0Euro in die Rechnung ein. Besser wird es nur durch Teilzeit in Elternzeit oder einfach noch ein Jahr warten und erst wieder Vollzeit arbeiten.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen, dass man für ein 2. Kind wieder volles EG bekommt, wenn man während der EZ des 1. Kindes schwanger wird. Nicht aber, wenn der EG Betrag auf 2 Jahre verteilt wird. Wie verhält es sich bei ElterngeldPlus? Wie würde das EG für das 2. Kind berechnet werden, wenn ich während der EZ vom 1. Kind - 2 Jahre m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe versucht mich selber schlau zu machen, habe aber unterschiedliche Aussagen bei der Elterngeldstelle bekommen. Unser erstes Kind ist im Dezember 2015 geboren und ich habe Elterngeld und Elterngeld plus im Wechsel bezogen. In den Elterngeld plus Monaten habe ich gearbeitet, bzw. das läuft noch bis Juni 2017. ...
Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt