Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung nach Elterngeld plus beim ersten Kind

Frage: Elterngeldberechnung nach Elterngeld plus beim ersten Kind

chrissyinthesky

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe versucht mich selber schlau zu machen, habe aber unterschiedliche Aussagen bei der Elterngeldstelle bekommen. Unser erstes Kind ist im Dezember 2015 geboren und ich habe Elterngeld und Elterngeld plus im Wechsel bezogen. In den Elterngeld plus Monaten habe ich gearbeitet, bzw. das läuft noch bis Juni 2017. Unser zweites Kind wird im September geboren und jetzt stellt sich die Frage, was die Berechnungsgrundlage für das weitere Elterngeld ist. Werden alle Monate mit Elterngeld/ Elterngeld plus Bezug ausgeklammert? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. C.


Sternenschnuppe

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Seit diesem Monat zählt alles wie es ist. Nur bis zum ersten Geb. wird ausgeklammert.


chrissyinthesky

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@Sternschnuppe: kann ich das irgendwo nachlesen? Und wenn dem so ist, fließt dann das Elterngeld plus, das ich ab Januar 2017 beziehe mit in die neue Elterngeldberechnung ein?


sterntaler82

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Vielleicht kann frau bader oder dir Quellen nennen wo du nachlesen kannst. Fakt ist ab dem ersten Geburtstag geht jeder.Monat den du nicht arbeitest.mit 0 euro in die Berechnung, werden also einige null Monate sein. Was du noch dazu bekommst ist der Geschwister Bonus. Ach und es ist egal ob Elterngeld oder Elterngeld plus


Sternenschnuppe

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Es steht überall geschrieben dass ElterngeldBEZUGSmonate ersetzt werden. Alles was nach dem ersten Geburtstag ist ist nur die 2. Rate eines geteilten Monats und kein Bezug sondern lediglich Auszahlung.


chrissyinthesky

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@sternschnuppe & sternthaler - vielen Dank für eure schnellen Antworten. Da hat uns unsere Elterngeldstelle 2015 ordentlich falsch beraten, gut da war das Elterngeld plus noch ganz neu und wahrscheinlich gab es viel Unsicherheit. Ich hab mal schnell gerechnet Muttschutz Kind 2 würde Mitte August 2017 anfangen. Kind 1 hat Mitte Dezember Geburtstag, dann sind das 8 Monate (Dezember - August) in denen mein Teilzeitgehalt genommen wird und dann noch 4 Monate Vollzeitgehalt vor dem Muttschutz Kind 1. Stimmt das dann soweit? Dann müsste ich ganz schnell Steuerklasse welchseln - hier brauche ich ja mindestens 7 Monate in StK 3 damit das dann fürs EG gilt, oder? Vielen Dank für euere Hilfe!


Sternenschnuppe

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Ne. Sind nur 7 mit Teilzeit. Dezember 16 war ja noch mit echtem Elterngeld. Wechsel bringt nur was wenn Du auf die Ausklammerung des Mutterschutzes dann im August 17 verzichtest.


chrissyinthesky

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Hallo Sternschnuppe, nochmal danke! Ich hab vor dem ersten Kind schon Steuerklasse 3 gehabt, dann zählt das dann mit, oder? Das ist echt ein bissl verwirrent mit Kalendermonaten für die Anspruchsberechnung und dann die Lebensmonate für die Auszahlung vom EG. Wenn ich es richtig verstanden habe (und ich hoffe das ist die letze Frage) zählen bei Geburt im September 2017 von 1/17 - 7/17 (volle Kalendermonate ohne EG oder Muschu) = 7 Monate (hiervor wären ab 3/17 dann 5 Monate StK III) und vor Kind 1 (Geburt 12/15) von 6/15 - 10/15 (volle Kalendermonate ohne EG oder Muschu) = 5 Monate (hiervon wären ab 7/15 dann 4 Monate StK III) Dann bin ich, wenn das alles klappt, auch ohne Ausklammerung im August bei 9 Monaten. Vielen Dank nochmal für deine Rückmeldung. C


Sternenschnuppe

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Ja, das liest sich alles logisch :-)


Mitglied inaktiv

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ACHTUNG!!!! Du kannst zum neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit beenden und bekommst dann volles Mutterschutzgeld nach dem VZ-Vertrag (sofern Du einen hast) Machst Du das nicht, dann gibt es nur Mutterschutzgeld nach dem TZ-Lohn. Was Du aber dringend anfragen solltest wäre, was mit den Elterngeld Plus Zahlungen passiert wenn du die EZ vorzeitig zum neuen Mutterschutz beendest. Weil wenn Du nicht mehr in EZ bist, dafür aber volles Mutterschutzgeld wie bei Kind1 bekommst, hast Du auch für die zeit keinen Anspruch auf Elterngeld Plus. So jedenfalls mein Wissensstand. Da das aber nur einen Auszahlungsrate ist, kannst Du dir diese vorher auszahlen lassen - das Geld würde dann also nicht verloren gehen. Ob sich der Verzicht auf das Vollzeit-Mutterschutzgeld lohnt wegen der Steuerklasse muss Du durchrechnen. Ehrlich gesagt, ich würde euch raten zur Elterngeldkasse zu gehen und dort nachzufragen wer wirklich kompetent ist und dann dort gezielt beraten lassen.


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