Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader,
ich bin seit einem Jahr nun in einer Kanzlei in Deutschland (Baden-Württemberg) in Vollzeit beschäftigt. Mein Partner, von welchem ich nun ein Kind erwarte ist selbständig tätig, wohnt in der Schweiz und hat auch die schweizer Staatsangehörigkeit.
Meine Frage ist nun, ob ich einen Elterngeldanspruch habe, wenn ich nach dem Mutterschutz zu meinem Partner in die Schweiz ziehen würde bzw. während dem Mutterschutz in die Schweiz gehe und dort auch mein Kind auf die Welt bringe. Dies mache ich vorranig für mein Kind, damit mein Kind von Anfang auch bei seinem Vater ist.
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus
von
LauraMari
am 09.03.2016, 12:07
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei Wohnsitz im Ausland
Hallo,
wenn der Wohnsitz nicht in D ist, sieht es schlecht aus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2016
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei Wohnsitz im Ausland
Nein, das Kind muss in Deutschland leben.
Alle Ausnahmen treffen bei Euch nicht zu.
Guck mal hier bis Frau Bader sich meldet.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Elterngeld-in-der-Schweiz-beziehen---f254460.html
von
Sternenschnuppe
am 09.03.2016, 13:46
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei Wohnsitz im Ausland
Nein du hast hier in der Schweiz keinen Anspruch auf Elterngeld. Es hört sich so an, als wären dein Partner und du nicht verheiratet. Da du ja nicht hierherkommst, um zu arbeiten, ist das mit der Aufenthaltsbewilligung auch nicht einfach so möglich. Dein Partner muss für dich bürgen, damit du hier keine Sozialleistungen beziehen musst. Da euer Kind aber Doppelbürger wird, greifen da evtl noch andere Regelungen bzgl Aufenthalt. Würde mich da ganz genau schlau machen. Dass man hier bezgl Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gerade auf Rosen gebettet ist, hast du vermutlich selbst schon gehört....
Liebe Grüße aus CH
Armadilla
von
armadilla
am 09.03.2016, 17:24
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei Wohnsitz im Ausland
Ach ja und krankenversichert musst du dich natürlich auch!
von
armadilla
am 09.03.2016, 17:29
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei Wohnsitz im Ausland
Ich würde das Elterngeld ja aus Deutschland beziehen. Dass ich in der Schweiz keinen Anspruch habe das finde ich auch rechtmäßig, habe ja keine Finger krumm gemacht in der Schweiz. In Deutschland habe ich ja aber Vollzeit gearbeitet.
von
LauraMari
am 09.03.2016, 17:52
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei Wohnsitz im Ausland
Ich meinte schon das Elterngeld aus D. Wie schon gesagt wurde, muss dein Kind für den Anspruch auch in D leben. Ein Schweizer Elterngeld gibt's ja sowieso nicht, ebensowenig wie eine Elternzeit.
von
armadilla
am 09.03.2016, 18:14