Liebe Frau Bader, Unsere Tochter wurde am 19.7.15 geboren und ich habe für 1 Jahr Elternzeit beantragt. Da ich eine Mischeinkunft hatte, jedoch bis April 2014 nicht viel verdient habe, bekomme ich wenig Elterngeld. Nun planen wir ein zweites Kind. Falls ich das Kind vor 2018 bekommen sollte, würde ich doch das selbe Elterngeld erhalten oder? Wie ist es, wenn ich nach der Elternzeit nur angestellt arbeite, aber nicht 12 Monate voll, weil ich früher schwanger werde? Normalerweise wird das Gehalt ja vor der Schwangerschaft dazugezählt. Auch wenn es eine Mischeinkunft war? Könnte Ich angestellt arbeiten und einen Nebenjob haben? Wùrden dann auch die 12 Monate vor Geburt als Berechnungsgrundlage zählen? Ich arbeite als Kursleiterin für die Volkshochschule und dort sind 2400 Euro im Jahr steuerfrei, also könnte ich doch 650 Euro im Monat verdienen oder? Zählt das als Minijob? Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus. Viele Grüße Angelika Doebel
von Angelika Doebel am 18.05.2016, 12:18