Hallo Frau Bader,
meine 1. Tochter wurde im Juni 2012 geboren - Elterngeld mit verlängertem Auszahlungszeitraum (24 M) bis Mai 2014. Jetzt wieder schwanger, VET Mai 2014. Seit 2. Jahr EZ Minijob auf 450 Euro Basis.
Neuerdings wird doch das EG vom Brutto berechnet. Nun habe ich ja aktuell nur "steuerfreie" Einkünfte (400 € Job + hälftiges Elterngeld 460 €) Kann ich grob davon ausgehen, von meinem aktuellen Geld (860 €) besagte 67 % zu bekommen, oder stehe ich deutlich schlechter da, da dies als "Bruttoeinkommen" gewertet wird?
Vielen Dank vorab!
Lieselotte
von
Liese_Lotte
am 26.09.2013, 11:06
Antwort auf:
Elterngeld von steuerfreiem Einkommen?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2013
Antwort auf:
Elterngeld von steuerfreiem Einkommen?
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und wird nicht zur Berechnung des EG selbst herangezogen. Lohnersatzleistungen (also z.B. ALG1, Krankengeld etc.) werden generell mit 0,- € in die Berechnug aufgenommen (Ausnahme Monate mit EG-Bezug (nicht EG-Auszahlung (s.u.)).
Monate in denen EG bezogen (NICHT ausgezahlt - bezogen wird NUR in den ersten 12 Lebensmonaten (14 bei Alleinerziehenden)) werden von der Berechnung ausgenommen, genauso Monate in denen schwangerschaftsbedingt weniger verdient wurde (z.B. Krankengeldbezug aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.09.2013, 11:53
Antwort auf:
Elterngeld von steuerfreiem Einkommen?
Die Auszahlung der 2. Rate geht als Nullrunde in die Wertung, da zählt nur Dein Minijob.
Ergo wirst Du bei knapp 300€ Elterngeld lande.
67% von den 400€ und noch ein Jahr den Geschwisterbonus bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 26.09.2013, 12:32