Elterngeld und Elternzeit trotz Platz bei einer Tagesmutter?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Elternzeit trotz Platz bei einer Tagesmutter?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen: 1.) darf man in Elternzeit gehen obwohl man offiziell bereits einen Vertrag mit einer Tagesmutter über eine Ganztagesbetreuung geschlossen hat? (Hintergrund: mein Mann möchte gerne zwei Monate in Elternzeit gehen (arbeitet sonst Vollzeit) wenn unsere Tochter 10 Monate alt ist (im Februar 2014). Wir haben aber bereits offiziell schon einen Vertrag mit einer Tagesmutti geschlossen, damit wir den Platz behalten und sie ihn nicht anderweitig vergeben muss(seit Oktober 2013). Ich bin Studentin und betreue meine Tochter noch zu Hause, studiere aber und mache kein Urlaubssemester) 2.) darf man noch Elterngeld erhalten obwohl das Kind bereits offiziell in der Tagesbetreuung ist? Ich habe das Gefühl, dass es nicht rechtens ist. Welche Konsequenzen könnten uns erwarten, sollte sich das bestätigen? Vorab vielen Dank für Ihre Antwort. VG LieneBiene

Mitglied inaktiv - 07.11.2013, 20:29



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit trotz Platz bei einer Tagesmutter?

Hallo, 1. Meinen Sie wegen MG? Ja. meinen Sie wegen Finanzierung durch JA? Eher nein 2. Ja,das geht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2013



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit trotz Platz bei einer Tagesmutter?

Hallo, also ich kann dir nur aus meiner Erfahrung berichten: Ich habe in Elternzeit Teilzeit gearbeitet und hatte für die Stunden, an denen ich gearbeitet habe einen Platz bei der TaMu für meine Tochter. Ich musste beim Jugendamt einen Zettel meines Arbeitgebers einreichen, wie viele Stunden ich berufstätig bin = Betreuung brauche. Diese Stunden wurden dann entsprechend unterstützt. Hätte ich mehr Stunden benötigt, hätte ich den Preis dafür selbst zahlen und entsprechend mit der TaMu aushandeln müssen. Die Elterngeldstelle interessierte das bei uns nicht, wie meine Tochter betreut war (natürlich wurde aber mein Teilzeitgehalt im ersten Jahr auf das Elterngeld angerechnet), wohl aber das Jugendamt, das diese Betreuung finanzieren sollte. Viele Grüße, Annette

von momworking am 07.11.2013, 22:37



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