Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit im zweiten Jahr Elternzeit. Elterngeld habe ich während des ersten Jahres bekommen. Meine Elternzeit läuft Ende des Jahres aus, durch einen Umzug kann ich meine alte Stelle nicht mehr antreten. Dazu zwei Fragen: 1) wenn ich die Elternzeit auf 3 Jahre verlängere, und ich werde in der Zeit wieder schwanger, wie würde dann das Elterngeld berechnet? Würden die letzten 12 Monate vor Geburt des 1. Kindes zugrunde gelegt? 2) wenn ich mich Ende des Jahres arbeitslos melde und ALG1 beziehe, und ich würde dann wieder Schwangerschaft werden, würde dann das ALG 1 die Grundlage sein? Oder ebenfalls wieder die 12 Monate vor Geburt des ersten Kindes? Das heisst ich würde genauso viel Geld bekommen, wie in der ersten Elternzeit? Vielen Dank! Gruß Katja
von schnatti25 am 18.08.2017, 15:16