Hallo,
unser Kleiner ist jetzt genau 1 Jahr und wir "planen" ein Geschwisterchen. Ich habe mir das Elterngeld (ca. 1300€) auf ein Jahr auszahlen lassen und bekomme jetzt ab August kein Elterngeld mehr. Ich werde voraussichtlich im März 2018 wieder halbtags arbeiten gehen und rechne mit einem Netto von rund 1200€. Die Zeit von jetzt bis März lebe ich von meinem Gesparten. Würde ich jetzt wieder schwanger werden und mein Baby würde zB im Juli 2018 geboren, wie berechnet sich mein EG? Die 6 Monate im denen ich jetzt kein EG bekomme, werden wahrscheinlich nicht angerechnet und ich bekäme den Mindestsatz von 300€, richtig?
Vielen Dank vorab
von
chrimali87
am 31.07.2017, 12:05
Antwort auf:
Elterngeld für zweites Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Um so später das Kind geboren wird, um so höher ist also das EG.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2017
Antwort auf:
Elterngeld für zweites Kind
Ja, wahrscheinlich geht es richtung Mindestsatz. Alle Monate ab jetzt, in denen nicht gearbeitet wird, gehen als Nullrunden ein.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 31.07.2017, 20:38
Antwort auf:
Elterngeld für zweites Kind
Die 6 Monate (sind es nicht 7 von Aug.-März?) werden zwar mit 0 Euro eingerechnet, aber bei den anderen zählt ja trotzdem das, was du verdient hast. Bei 1300 Euro hast du vorher - grob geschätzt - 2000 Euro netto verdient?
Wird das Kind Anfang Juli geboren, beginnt der Mutterschutz noch im Mai. D.h. wenn dein 1. Kind im Juli geboren wurde, zählten Aug.2017-April 2018 in die Elterngeldberechnung und dann noch 3 Monate von früher.
Also 3x2000 Euro plus 2x1200 Euro. Macht 8400 Euro geteilt durch 12. Also 700 Euro durchschnittliches Einkommen und davon wird das Elterngeld berechnet.
Es gibt 65% vom Nettoeinkommen, je 20 Euro unter 1000 Euro einen Prozentpunkt mehr. Also bei dir ca. 80%. Und 80% von 700 Euro sind 560 Euro plus 75 Euro für das Geschwisterkind.
Die Rechnung ist natürlich nur überschlagen, aber sie soll auch nur zeigen, dass es mehr ist als der Mindestsatz. Und je früher der ET desto besser (weil das Einkommen vor Geburt deines ersten Kindes höher War als ab März). Besser als ET im Mai/Juni/Juli wird es dann erst wieder mit einem ET gegen Ende des Jahres und danach :-)
von
roza_soza
am 04.08.2017, 23:25