Elterngeld für studierenden Partner

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld für studierenden Partner

Liebe Frau Badern, wir beschäftigen uns derzeit mit dem Elterngeldformular. Ich bin bei uns die Hauptverdienerin und werde nach der Geburt ein Jahr Elterngeld beziehen. Wir würden gerne auch zwei Monate für meinen Freund beziehen. Er ist noch Student, arbeitet als Werksstudent in einer Firma. Seine Stundenzahl ist von Woche zu Woche anders. Er arbeitet nie mehr als 80h im Monat und kommt nicht über den Betrag, den man jährlich zum Kindergeld dazu verdinen darf. Sein Einkommen schwankt zwischen 200 und 800€. Ist es möglich das auch er zwei Monate beantragt? Kann er diese auch am Anfang parallel zu mir beantragen? Wird sein Elterngeld auf Grund seines Einkommens errechnet, oder bekommt er den Mindestbeitrag? Und das wichtigste, darf er nebenbei trotzdem noch einen oder zwei Tage die Woche arbeiten? Wir erwarten anfang Juli unser Kind und fänden es schön, wenn er den 2. und 3. Monat so viel wie möglich zu Hause bleiben könnte. Ich hoffe Sie können mir helfen Liebe Grüße Jessi

von MomosWelt am 04.06.2012, 12:14



Antwort auf: Elterngeld für studierenden Partner

Hallo, ja, Sie können zusammen 14 Monate beantragen, dies mit freier Verteilung. Nur die MG-Monate werden der Mutter angerechnet. Er kann bis zu 30 Std/ Wo arbeiten, der Verdienst wird aber angerechnet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2012



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