Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim zweiten Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim zweiten Kind

Patrizia_1984

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Guten Abend Frau Bader, ich bekomme zu diesem Thema unterschiedliche Antworten, selbst bei meiner zuständigen Elterngeldstelle, daher wende ich mich an Sie. Meine Tochter ist nun 4 Monate alt und ich habe zwei Jahre Elterngeld beantragt (Splittung des Betrages auf zwei Jahre). Allgemein gefragt: Wenn ich in meiner eingereichten Elternzeit erneut schwanger werde, der Auszahlungszeitraum zwei Jahre beträgt, greift dann diese "Verschiebung"? Das Elterngeld soll ja kein anrechenbares Einkommen für die neue Elterngeldberechnung sein, wie ermittelt sich dann das neue Einkommen für das zweite Kind? Muss ich dem Arbeitgeber auch etwas mitteilen, bzw. die Elternzeit verkürzen? Ich habe den Tipp bekommen, dass es sich aus finanzieller Sicht mehr lohnt, wenn das zweite Kind in der bereits vorhandenen Elternzeit zur Welt kommt. Ich bin komplett durcheinander wenn's um dieses Thema geht. Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. Viele Grüße Patrizia


Sternenschnuppe

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Der Elterngeldbezug endet mit dem ersten Geburtstag. Danach werden auch keine Monate mehr durch alten Lohn ersetzt, sondern so gewertet wie Du verdienst. Ggg. mit 0€. Lediglich Deine Auszahlung läuft länger, weil Du es aufgespart hast. Fürs neue Elterngeld ist immer wichtig was in den 12 Monaten vor Mutterschutz als Einkommen da war. Nur Bezugsmonate werden halt ersetzt.


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