Hallo,
ich befinde mich derzeit im Mutterschutz vor der Geburt des zweiten Kindes. Ich habe bei meinem ArbG die EZ vom ersten Kind gekündigt, da der Mutterschutz von Nummer 2 zwei Wochen vorher anfing. Ich habe davor drei Monate halbtags gearbeitet, davor war die Elternzeit ohne Einkommen.
Für die Berechnung meines neuen Mutterschaftsgeld:
- werden da die letzten drei aktuell gearbeiteten Monate benutzt oder
- werden die Abrechnungen von vor der ersten Schwangerschaft benutzt?
Meine Krankenkasse hat meinen ArbG vor drei Wochen angeschrieben, aber die melden sich nicht und schicken der KK keine Abrechnungen. Ich erhalte also immer noch kein Geld, weder von der KK noch vom ArbG. Ich müsste daher wissen, welche Abrechnungen für die KK relevant sind.
Vielen Dank.
von
cookieNr2
am 28.12.2016, 09:41
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo,
MG: VZ-Lohn
EG: TZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Du verwechselst was.
Mutterschaftsgeld gibt es, wenn Du die laufende EZ beendet hast, nach deinem Vollzeitlohn. Sofern dieser Vertrag noch Bestand hat und nicht dauerhaft auf TZ umgeändert wurde. Da wäre es also wichtig zu wissen was für die Teilzeit ausgemacht worden ist.
Für das Elterngeld - weil das im Titel steht - dagegen gilt das Einkommen was Du in den letzten 12 Monaten hattest, wobei Monate in dem Du Mutterschaftsgeld bekommen hast oder Elterngeld (aber nur im ersten Jahr) ausgeklammert werden und durch vorherige ersetzt werden.
Weiß jetzt nicht wie alt Dein erstes Kind ist, aber im "schlechtesten" Fall hast Du 3 Monate mit dem TZ-Lohn, davon 67% und die restlichen 9 Monate mit 0 €. Je nachdem wie viel Du verdienst wird das also nicht unbedingt sehr viel mehr wie Mindestsatz werden. Auf jeden Fall aber deutlich weniger wie beim ersten Kind. Und, bis Kind1 3 jahre wird gibt es noch 10% Geschwisterbonus dazu. Und Elterngeld machst Du ja nicht bei der KK sondern bei der Elterngeldkasse.
Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 10:58