Sehr geehrte Fr. Bader, ich möchte gerne wissen ob mir Elterngeld 2 zusteht? Mein Söhnchen ist im September 2012 geboren und ich habe 1Jahr lang Elterngeld bekommen habe dann aber entschieden mich weiterhin um unseren Sohn zu kömmern und habe meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber erstmal bis ende dieses Jahres verlängert. Verdiene mir aber seit Februar dieses Jahres wieder in meiner alten Firma (27,5 std) was dazu. Zwischen Sep.2013 und Jan.2014 habe ich kein Geld bekommen außer den üblichen Kindergeld und Betreuungsgeld. Mein monatlicher Verdienst bezieht sich auf ca. 390 Euro. Ich lebe in einer Eheähnlichen gemeinschaft und mein Verlobter arbeitet und bekommt auch (sein) GUTES Geld. Bei mir bleibt allerdings nicht viel übrig, da ich mich an den monatlichen Mietkosten beteiliege mit 350 Euro.Ich wollte von Ihnen wissen ob mir sonst noch was zusteht oder ob ich sonst was beantragen kann(vielleicht auch rückwirkend) denn mehr Arbeitsstd. kann ich wegen unseren KLEINEN nicht nehmen. Vielen Dank im Vorraus Fr. Bader und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
von Merry54 am 09.10.2014, 22:15