Sehr geehrte Frau Bader, Ich wohne im Bundesland Sachsen. Vor einigen Tagen stellte ich Ihnen schon einige Fragen. Hier noch drei ergänzende dazu. Landeserziehungsgeld: Ich bekomme 1 Jahr Elterngeld und habe 1 1/2 Jahre Elternzeit beantragt. In den 1/2 Jahr möchte ich Landeserziehungsgeld für meine Tochter beantragen. Es ist mein erstes Kind und die Beantragung soll somit für das 2. Lebensjahr bzw. im zweiten Lebensjahr erfolgen. Nun laß ich, dass hierfür das Einkommen von mir und meines Mannes im Geburtsjahr maßgebend ist. Verstehe ich es richtig, dass wenn mein Elterngeld und der Verdienst meines Mannes die Einkommensgrenze von 17.100,00 € überschreitet, dass wir nichts bekommen? Ich meine ich beantrage ja die Leistung wo ich schon gar kein Elterngeld mehr bekomme (für das 2. Lebensjahr)! Ich dachte es wäre eine zusätzliche Stütze und ich hatte schon fest damit gerechnet... LG
von allissa am 19.10.2014, 08:26