Hallo Frau Bader,
Meine Tochter ist im August 2015 auf die Welt gekommen, ich bin seit November in Elternzeit (davor war ich in Mutterschutz) und bin auch noch bis Ende Februar 2017 in Elternzeit.
Mein Mann war im 1. lebensmonat meiner Tochter in Elternzeit und möchte gerne im Sommer nochmal in Elternzeit gehen. Er würde gerne im 13. lebensmonat unserer Tochter in Elternzeit gehen, ist das mit meiner Elternzeit vereinbar? Können wir beide gleichzeitig zu der Zeit in Elternzeit sein und kann sein Arbeitgeber ihm das verweigern oder sind sie verpflichtet zuzustimmen?
Vielen Dank und viele Grüße
von
Arittürk
am 12.01.2016, 00:04
Antwort auf:
Darf mein Mann im 13. lebensmonat unseres Babys in Elternzeit gehen?
Hallo,
ja, das geht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2016
Antwort auf:
Darf mein Mann im 13. lebensmonat unseres Babys in Elternzeit gehen?
Er darf und ihr könnt natürlich gleichzeitig in EZ. Wenn er erst einen Monat Elterngeld hatte kann und sollte er dann auch noch seinen zweiten Partner Monat dort nehmen.
Mitglied inaktiv - 12.01.2016, 11:08
Antwort auf:
Darf mein Mann im 13. lebensmonat unseres Babys in Elternzeit gehen?
Kann er und sollte er dringend. Wenn er den 2. Monat nicht nimmt, dann muss er den ersten zurückzahlen.
Einfach 8 Wochen vorher dem AG melden, der darf nur abnicken.
Nicht vorher ! Der Kündigungsschutz greift erst 8 Wochen vorher.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2016, 11:49