Hallo Frau Bader ,
Ich würde gerne in meiner EZ für mehrere Monate im nicht EU Ausland VZ Arbeiten.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren ? Der dürfte davon nichts mitbekommen eigentlich oder ,wenn ich nicht bescheid gebe ?
Wenn dies nicht möglich ist wie sieht es mit 30 st Woche aus wobei ich da auch Versichert wäre.
mfg
Bilic
von
ibnator31
am 06.11.2014, 21:36
Antwort auf:
Darf ich während meiner Elternzeit im nicht EU Ausland Arbeiten ?
Hallo,
1. Man darf in der EZ nur 30 Std/ Wo, arbeiten, sonst endet die EZ - und dann fehlt man unentschuldigt
2. Der Ag muss zustimmen
Beides kann zur berechtigten Kündigung des AG führen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2014
Antwort auf:
Darf ich während meiner Elternzeit im nicht EU Ausland Arbeiten ?
Arbeitet man Vollzeit, ist man nicht mehr in Elternzeit - ganz automatisch!
Für die Tätigkeit bei einem anderen AG benötigst du während der Elternzeit die Zustimmung von deinem AG - regelt das BEEG.
Der eigentliche AG bekommt das (zunächst) nicht mit, wohl erst durch Nachfragen vom Finanzamt oder von der KK.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.11.2014, 00:39