ibnator31
Hallo Frau Bader , Ich würde gerne in meiner EZ für mehrere Monate im nicht EU Ausland VZ Arbeiten. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren ? Der dürfte davon nichts mitbekommen eigentlich oder ,wenn ich nicht bescheid gebe ? Wenn dies nicht möglich ist wie sieht es mit 30 st Woche aus wobei ich da auch Versichert wäre. mfg Bilic
Hallo, 1. Man darf in der EZ nur 30 Std/ Wo, arbeiten, sonst endet die EZ - und dann fehlt man unentschuldigt 2. Der Ag muss zustimmen Beides kann zur berechtigten Kündigung des AG führen. Liebe Grüße NB
SumSum076
Arbeitet man Vollzeit, ist man nicht mehr in Elternzeit - ganz automatisch! Für die Tätigkeit bei einem anderen AG benötigst du während der Elternzeit die Zustimmung von deinem AG - regelt das BEEG. Der eigentliche AG bekommt das (zunächst) nicht mit, wohl erst durch Nachfragen vom Finanzamt oder von der KK. Gruß Sabine
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