Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich meinen Vermieter über ein soziales Netzwerk anschreiben??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf ich meinen Vermieter über ein soziales Netzwerk anschreiben??

marie11

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Hallo Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage an Sie. Wir wohnen seit über einem Jahr in einer angemieteten Wohnung und haben jetzt bereits zum 2ten mal Schimmel in der Wohnung, welche aber nur die Außenwände betreffen. Wir haben eine Tochter mit 16 Monaten und ich befinde mich im 5 Monat. Wir haben unseren Vermieter schon mehrfach angeschrieben jedoch ohne Erfolg, auch Anrufe blieben ohne Erfolg. Beim Telefonanschluss kommt die Durchsage, die gewählte Rufnummer ist nicht vergeben. Im Frühjahr 2012 hatten wir bereits das selbe Problem, da wurden die Mängel durch einen Malerbetrieb behoben. Nun meine Frage, ich habe unseren Vermieter bei einem sozialem Netzwerk gefunden, darf ich Ihn darüber anschreiben?? Wir sind bereits auf der Suche nach einer neuen Wohnung, jedoch bisher ohne Erfolg, da die meisten Wohnungen zu klein sind. Momentan kommt noch dazu das wir noch Ortsgebunden sind, da mein Mann hier stationiert ist. Ich bedanke mich für Ihr Bemühen. Mit Lieben Grüßen Sara B.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mietmeniderung ankündigen mit Frist 4 Wochen, dann durchziehen. Liebe Grüsse NB


Sternenschnuppe

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Rund ums Baby P.S. Würd die Miete angekündigt kürzen. Dann wird er sich schon melden :-)


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