darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?

Hallo, ich bin Erzieherin und zur Zeit in Elternzeit - bis 26.01.16. Dürfte ich in dem zweiten Jahr arbeiten (ich könnte als Tagesmutter beginnen)? Benötige ich dann das Einverständnis des Arbeitgebers oder würde dies auch so gehen? Es wäre auch nur für ein dreiviertel Jahr (dann hat das Kind einen Kitaplatz) natürlich angemeldet. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Sabbel87

von sabbel87 am 16.10.2014, 21:58



Antwort auf: darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?

Hallo, 1. Der AG muss zustimmen - darf aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.ZB weil es sich um einen Mitbewerber handelt 2. Im 2. Jahr wird, falls das Eg gesplittet ist, nichts mehr angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2014



Antwort auf: darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?

Jede Nebenbeschäftigung bedarf der Zustimmung. Ablehnen kann er aber nur aus dringend betrieblichen Gründen oder wenn Du zur Konkurenz willst.

von Sternenschnuppe am 17.10.2014, 00:12



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