Hallo,
ich bin Erzieherin und zur Zeit in Elternzeit - bis 26.01.16.
Dürfte ich in dem zweiten Jahr arbeiten (ich könnte als Tagesmutter beginnen)? Benötige ich dann das Einverständnis des Arbeitgebers oder würde dies auch so gehen? Es wäre auch nur für ein dreiviertel Jahr (dann hat das Kind einen Kitaplatz) natürlich angemeldet.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sabbel87
von
sabbel87
am 16.10.2014, 21:58
Antwort auf:
darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?
Hallo,
1. Der AG muss zustimmen - darf aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.ZB weil es sich um einen Mitbewerber handelt
2. Im 2. Jahr wird, falls das Eg gesplittet ist, nichts mehr angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2014
Antwort auf:
darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?
Jede Nebenbeschäftigung bedarf der Zustimmung.
Ablehnen kann er aber nur aus dringend betrieblichen Gründen oder wenn Du zur Konkurenz willst.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2014, 00:12