Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: darf ich im zweiten jahr elternzeit arbeiten?

sabbel87

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Hallo, ich bin Erzieherin und zur Zeit in Elternzeit - bis 26.01.16. Dürfte ich in dem zweiten Jahr arbeiten (ich könnte als Tagesmutter beginnen)? Benötige ich dann das Einverständnis des Arbeitgebers oder würde dies auch so gehen? Es wäre auch nur für ein dreiviertel Jahr (dann hat das Kind einen Kitaplatz) natürlich angemeldet. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Sabbel87


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der AG muss zustimmen - darf aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.ZB weil es sich um einen Mitbewerber handelt 2. Im 2. Jahr wird, falls das Eg gesplittet ist, nichts mehr angerechnet Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Jede Nebenbeschäftigung bedarf der Zustimmung. Ablehnen kann er aber nur aus dringend betrieblichen Gründen oder wenn Du zur Konkurenz willst.


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