Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

Ich bin 16 Jahre alt und mein Sohn 1 Jahr alt. Meine Schulklasse (9.) fährt zur Klassenfahrt. Ich habe keine Möglichkeit, in der Zeit meinen kleinen Sohn betreuen zu lassen und möchte ihn auf die Reise mitnehmen. Mein Klassenlehrer kann sich das nicht vorstellen. Wie ist die Rechtslage.

von junge mütter väter am 08.10.2014, 10:34



Antwort auf: Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

Hallo, zum einen ist die Frage, wer das Sorgerecht hat. der entscheidet grds (eben so wie der Lehrer, der ja die Verantwortung trägt). Und zum anderen haben Sie keinen Anspruch. Dann müssen Sie eben zuhause bleiben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2014



Antwort auf: Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

Du bist für das Kind verantwortlich, also bleibst du Zuhause und verzichtest auf die Klassenfahrt. Damit ist dem Kind gedient und deiner Klasse. Über dieses Thema sprich doch nochmal in Ruhe mit dem gesetzlichen Vormund des Kindes. Vielleicht wird dir dann klar, dass man als Elter manchmal Verzicht leisten muss.

von Pamo am 08.10.2014, 14:58



Antwort auf: Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

Als Mitschüler würde ich mich bedanken permanent ein Kleinkind im Schlepptau zu haben. Wo ist denn der Vater des Kindes ? Rechtlich gesehen müsste sich der Vormund des Kindes da durchsetzen, was sagt der denn dazu ?

von Sternenschnuppe am 08.10.2014, 15:53



Antwort auf: Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

Hallo, ich habe keine Ahnung, wie es dazu rechtlich aussieht. Kürzlich habe ich aber eine Frage gelesen, in der eine Lehrerin ihr eigenes Kind auf Klassenfahrt mitnehmen wollte. Dies wird scheinbar öfter so gehandhabt und wird von den Eltern der Schüler oft genehmigt. Warum sollte also eine Schülerin ihr eigenes Kind nicht mitnehmen dürfen, wenn das auch Betreuungspersonen machen? Ich persönlich würde wahrscheinlich auf die Klassenfahrt verzichten, da es mir für sehr stressig für Dich vorstelle, für die Mitschüler und für das Kind. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 09.10.2014, 09:56



Antwort auf: Darf ich als minderjährige Schülerin mein kleines KInd mit zur Klassenfahrt nehm

Rein rechtlich sehe ich da folgenden Unterschied: Die Lehrerin, die ein Begleitkind mitnehmen möchte, ist - das darf man zumindest annehmen - volljährig und hat daher das Sorgerecht und die volle Verantwortung für ihr eigenes Kind. Die AP ist allerdings nicht volljährig. Im Zweifel müßten also die begleitenden Erwachsenen - die Lehrer - die Verantwortung tragen - nicht nur für die minderjährigen Schüler, sondern auch für das minderjährige Begleitkind. Ich weiß ziemlich sicher, daß Lehrer Schüler von einer Klassenfahrt ausschließen dürfen, wenn sie sich die Betreuung dieser Schüler nicht "zutrauen", zum Beispiel weil der Schüler schon vorher Mist gebaut hat. Warum sollten die Lehrer also nicht ein begleitendes Kleinkind ausschließen dürfen, wenn sie sich die Betreuung dieses Kindes nicht "zutrauen"?

von Strudelteigteilchen am 09.10.2014, 11:16



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