Nach der Geburt meiner Tochter in 3/2010 bat mein AG die beantragte 2.-jährige Elternzeit aus betrieblichen Gründen um 1 Jahr zu verkürzen. Nach der Elternzeit wurde vom AG ein Home Office eingerichtet und ich arbeitete, wie vor der Elternzeit, 20 Std./Woche (5 Tage Woche). Ab 7/2013 (aus betrieblichen Gründen) kehrte ich zum meinen Arbeitsplatz (3 volle Tage/Woche) zurück. Nun möchte ich 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Kann der AG mir die Elternzeit (aus betrieblichen Gründe - Personalmangel) verweigern?? Bei verkürzter Elternzeit wurde mir das Elterngeld nachgezahlt. Darf ich während der Elternzeit eine Nebenbeschäftigung ausüben???? Die Elternzeit sollte im Anschluss nach der Kinderreha (Antrag ist gestellt) oder einige Wochen davor beginnen.
von lara1611 am 27.07.2014, 10:51