Guten Tag Frau Bader,
ich war 2012 Schwanger hatte damals von meinem AG ein BV bekommen. Am 01. Dezember 2012 ist meine Tochter als Frühgeburt auf die Welt gekommen. Hatte für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im Februar 2015 müsste ich wieder zur Arbeit, hatte schon eine Teilzeit Stelle beantragt und genehmigt bekommen. Und jetzt Mitte Januar bin ich wieder Schwanger geworden. Werde wahrscheinlich wieder ein BV bekommen!
Meine Frage: Welche Leistung bekomme ich? Kann man zusätzlich was beantragen? Was muss ich beachten (Pflichten)?
Mit freundlichen Grüssen
Zorjana
von
Zorjana
am 12.01.2015, 12:06
Antwort auf:
Bin Letzte Woche in Elternzeit und wieder Schwanger geworden. ET=01.09.2015
Hallo,
Sie treten ganz normal ihre Teilzeittätigkeit an, der Frauenarzt prüft vorher, ob wieder Beschäftigungsverbot auszusprechen ist. in diesem Fall bekommen Sie den Teilzeitlohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2015
Antwort auf:
Bin Letzte Woche in Elternzeit und wieder Schwanger geworden. ET=01.09.2015
Hast du nur 2 Jahre beantragt? Dann wär der 1.12 dein erster Arbeitstag gewesen.
Ansonsten bekommst du im Bv das Geld, was du Teilzeit verdienen würdest.
von
sternenfee75
am 12.01.2015, 14:59