Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor kurzen einen neuen Beruf angefangen (nach dem ersten Elternjahr) und bin nun sehr zu unserer Freude wieder schwanger. Leider ist die Schwangerschaft mit einigen Komplikationen verbunden und mein Arzt möchte mir gerne ein Beschäftigungsverbot geben. Meine Frage ist jetzt, ob ich in der Zeit dennoch Gehalt bekomme? Ich hatte gerade mal vier Tage in meinem neuen Beruf gearbeitet und mache mir Sorgen, dass ich nun kein Anrecht auf das Gehalt habe. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus.
von Rilke am 05.09.2014, 19:03