Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin im öffentlichen Dienst (Schichtdienst und nachmittags-Dienst in einem 1h entfernten Heim) und möchte aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeit für die genannten Dienstzeiten einen unbezahlten Sonderurlaub beantragen. Von Seiten des AG kein Problem. Ein Geschwisterchen ist in Planung, ziert sich aber noch etwas. Ich weiß von Kolleginnen die bei Antrag auf Beurlaubung gerade "frisch" schwanger waren, dass sie die Beurlaubung zielgerichtet bis zum Beginn des Mutterschutzes beantragt haben - und dann für die 14 Wochen Mutterschutz Gelder beziehen konnten. Meine Frage: Kann ich den für ein Jahr beantragten Sonderurlaub vorzeitig problemlos beenden um in Mutterschutz zu gehen? Sollte ich den Sonderurlaub lieber kürzer beantragen und ggf verlängern? Danke, Verena
von Anerev86 am 19.12.2016, 11:40