Frage:
Hallo,
Ich habe letzte woche einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitsgeber unterschrieben und nun erfahren das ich schwanger bin. Da ich an einer förderschule mit potenziell agressiven Kindern arbeiten soll wird es wohl auf ein Beschäftigungsverbot raus laufen (meine Freundin bekam bei der selben Einsatz Schule aber andere einsatzfirma eins von ihrer Firma ausgesprochen). Der erste Arbeitstag wäre erst in 1,5 Wochen. Kann der Arbeitgeber nun noch vom Vertrag zurück treten oder muss er mich trotz Beschäftigungsverbot bezahlen?
Darf mein Arzt auch ein Beschäftigtigungsverbot in diesem Fall ausstellen oder muss das mein neuer Arbeitgeber tun?
Viele Grüße
storchensuche
von StorchenSuche am 22.08.2017, 21:58 Uhr

Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Arbeitsantritt
Hallo,
der Vertrag besteht.
Der Arbeitgeber muss eine Gefahrenprüfung durchführen und soll alles versuchen, Sie umzusetzen auf eine ungefährliche Stelle.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Arbeitsantritt
Der Arzt ist nicht zuständig, wegen der Arbeitsbedingungen ein BV auszustellen!
Der Arbeitgeber wird eine Gefährdungsbeurteilung machen und versuchen die Gefährdungen abzustellen bzw. dich an einen unschädlichen Arbeitsplatz umzusetzen. Möglich/denkbar ist auch die Umsetzung an eine andere Einrichtung desselben Arbeitgebers ohne Gefährdungen.
Deine Aufgabe ist jetzt, die Schwangerschaft bekannt zu geben, damit die Dinge geregelt werden können.
von uriah am 23.08.2017

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