Hallo Frau Bader, ich bn schwanger mit Zwillingen uns soll auf raten der FÄ und der Hebamme ein Beschäftigunsverbot erhalten. Ich habe mit meinem Arbeitgeber ab 01.06. einen Teilzeitvertrag von 90 % vereinbart, um unter die Beitragsbemessung der Krankenkasse zu rutschen. Ansonsten müsste ich meine Krankenkassenbeiträge in der Elternzeit selbst zahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin und mein Mann, trotz sehr viel geringerem Gehalt als Beamter Beihhilfe versichert ist und ich somit keine Möglichkeit habe kostenlos familienversichert zu werden. Das wären über 300 EUR im Monat. Meine Sorge ist nun, wenn ich per sofort ein BV erhalte, würden ja die letzten 3 Monate gelten für die Zahlung durch den Arbeitgeber, wie wäre dann die Situation hinsichtlich der Meldung an die Kasse? Läge ich dadurch dann doch über der Grenze? Herzlichen Dank.
von RudiStrolz am 22.05.2014, 11:15