Frage:
Sehr geehrte Frau Bader ,
Ich habe ein Beschäftigungsverbot von meinem Haus zuständigem Betriebsarzt bekommen und bin mir nun unsicher ,ob ich Ärger bekomme das ich noch bei meinem Minijob (2x die Woche a 4h im Büro) arbeite?!
Ich war bei der Krankenkasse und die meinte das ,das Beschäftigungsverbot nur für mein Hauptarbeitgeber gilt.
Ich hoffe sie können nicht ins dunkle bringen.
Liebe Dank Annika
von Annika6265 am 13.06.2017, 16:03 Uhr

Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Hauptarbeitgeber, gilt es auch für den Minijob?
Hallo,
der Betriebsarzt vom Hauptarbeitgeber prüft die Gefährdungslage, gleiches gilt für den Betriebsarzt des Nebenjob Arbeitgebers.
Das Ergebnis, was dabei rauskommt, muss nicht das gleiche sein. Deshalb kann man in einer Tätigkeitsbeschäftigungsverbot bekommen aber in einem anderen nicht.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2017

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