Blume.51
Hallo Frau Bader, Ich bin der 15. SSW und habe ein Beschäftigungsverbot vom FA bekommen. Ich bin als Friseurin angestellt. Jetzt ist meine Frage, ob ich eine 450€ Minijob annehmen darf? Ich hätte ein Angebot als Bürokraft. Vielen Dank
Hallo, ein Beschäftigungsverbot spricht der Arbeitgeber nach Gefährdungsbeurteilung aus. Der Arzt darf ausnahmsweise ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn medizinische Gründe vorliegen. Wesentlich ist also die Frage, warum das Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden ist. Liebe Grüße NB
Suomi
Kommt auch auf den Grund für das BV an.
Mitglied inaktiv
Das BV hätte eigentlich der AG ausstellen müssen Wenn beim ausgestellten BV jede Tätigkeit ausgeschlossen ist, darfst du nicht im Büro arbeiten. Dein AG muss das außerdem genehmigen
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