Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot, gehaltsauszahlung bei Minijob ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot, gehaltsauszahlung bei Minijob ?

Missy_2000

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Hallöchen, und zwar hat mein Arbeitgeber mich ab ca. der 12 ssw in ein Beschäftigungsverbot gesetzt, da in dieser Einrichtung ( Spielothek ) Geraucht wird und somit meine als auch die Gesundheit meines ungeborenen Kindes gefährdet wird. meine Frage nun. Da ich dort als geringfügig beschäftigete angestellt bin ( unter450€ ) und ich bis jetzt meine ganzen Überstunden als Lohn ausgezahlt bekam aber dies nun endet ( 2/2021 ), ist die Frage wie es sich jetzt mit der Fortzahlung vom Arbeitgeber her verhält? Muss dieser mich weiterhin mit meine Vertraglich Festgelegten 30 Stunden Bezahlen oder ist Dieser nicht dazu verpflichtet ? Mutterschutzgeld kann ich auch noch nicht Beantragen da ich mich derzeit erst in der 22 ssw befinde und mein Mutterschutz erst ab dem 9.4 2021 anfängt. Besteht die Möglichkeit auf Hilfen die ich jetzt Schon Beantragen kann ? MFG.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen keine Überstunden aufbrauchen und haben Anspruch auf den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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das ist ja schon von anfang an schief gelaufen. du hättest die überstunden gar nicht abbauen müssen. bei einem bv steht dir der lohn in voller höhe weiterhin zu. der ag kann sich das geld über die umlage2 bei der knappschaft wiederholen. meiner erfahrung nach sind die bei der knappschaft sehr nett, wenn man anruft und freundlich fragt. telefonnummer findet sich im internet, irgendwo auf der seite der minijobzentrale.


mellomania

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was für 30h? in der woche oder im monat? hast du um die auszahlung der überstunden gebeten?


Missy_2000

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Ich ging immer 30h im Monat und nein ich habe nicht darum gebeten


mellomania

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ok. dann war die auszahlung nicht rechtmäßig. er kann dich dazu nicht zwingen das anzunehmen.


KielSprotte

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Du hast keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, es gibt nur eine kleine Einmalzahlung (ich meine um die 200,-- Euro).


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