Nina 22
Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan in der 20. Schwangerschaftswoche und seit dem 4. September im Beschäftigungsverbot. Meine berufliche Tätigkeit beschränkte sich auf den Außendienst, dem entsprechend stand mir ein Firmenfahrzeug, auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dies versteuerte ich normal monatlich mit 1%. Mein Arbeitgeber hat das Fahrzeug heute abholen lassen, obwohl es mir eigentlich noch bis nach der Mutterschutzfrist, also Mitte April 2018, zustünde. Er hat mir nun für Oktober eine korrigierte Probe Gehaltsabrechnung zukommen lassen, die um das Fahrzeug bereinigt wurde. Allerdings wird der Betrag für das Fahrzeug dort gar nicht mehr aufgeführt, ist das richtig? Sollte es nicht aufgeführt werden und nur netto nicht mehr abgezogen werden? So wie ich es verstanden habe, ist das Fahrzeug ein normaler Bestandteil meines Gehalts. Oder liege ich dort falsch? Da das Fahrzeug ja nun bereits abgeholt wurde, möchte ich zumindest finanziell keine weiteren Einbußen haben. Ich hoffe Sie können mir die Frage beantworten. Viele Grüße Nina
Hallo, wenn es keine Sonderregelung im Vertrag gibt, hätte er Ihnen den Wagen lassen müssen. Oder den geldwerten Vorteil in Gled umrechnen müssen Liebe Grüße Nb
cube
Hi! Eigentlich darfst du den Wagen auch im BV behalten. Schau aber mal in deinem Vertrag nach, ob es da ein gesonderte Regelung für Krankheitstage, MuSchu etc gibt.
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